FAQ

Unsere Position zum Vollzugsdienst

Die Stadträte Lars Petersen und Timothy Simms unterhalten sich mit Mitarbeitenden des Vollzugsdienstes.
Im Gespräch mit dem Vollzugsdienst: Unsere Stadträte Timothy Simms und Lars Petersen

Im aktuellen Doppelhaushalt beantragen wir eine Kürzung beim Vollzugsdienst (auch bekannt als Kommunalen Ordnungsdienst). Darüber findet in Teilen der Öffentlichkeit eine Debatte statt – wir erklären unsere Position und beantworten die wichtigsten Fragen.

Wollen die Grünen den Vollzugsdienst abschaffen?

Nein, das wollen wir nicht. Wir erkennen an, dass der Vollzugsdienst seinen Beitrag leistet, insbesondere das Thema Lärm in der Innenstadt zu bearbeiten. Dass der Vollzugsdienst vor allem auf Kommunikation und Deeskalation setzt begrüßen wir. Der Vollzugsdienst hat sich bewährt und wird von uns als Teil der seit März 2017 bestehenden Sicherheitspartnerschaft mit dem Land Baden-Württemberg nicht in Frage gestellt. Unser Stadtrat Lars Petersen hat diese Grundhaltung unserer Fraktion zum Vollzugsdienst letztes Jahr in einer Rede gut zusammengefasst.

Warum wollen die Grünen beim Vollzugsdienst reduzieren?

Wir haben die jüngste Ausweitung des KOD im Februar 2019 kritisch gesehen, weil sie beschlossen worden war, ohne das Ergebnis der umfassenden Evaluation abzuwarten und, weil der Aufgabenbereich des Ordnungsdienstes erweitert wurde – weg von der Lärmproblematik, die vor allem in der Innenstadt besteht, hin zu anderen Aufgaben wie z.B. dem Einsatz auf so genannten Traditionsfesten. Diese Ausweitung aufs ganze Stadtgebiet und die Aufgabenerweiterung sehen wir kritisch.

Wir halten es daher für richtig, auch mit Blick auf die angespannte Haushaltslage, zur personellen und sachlichen Ausstattung des KOD vor der letzten Ausbaustufe zurückzukehren.

Bedeutet die Reduktion ein Verzicht auf die Dienstzeiten in der Nacht?

Kernaufgabe des Vollzugsdienstes soll und muss der Umgang mit abendlichen und nächtlichen Lärmproblemen in der Innenstadt und angrenzenden Stadtbezirken bleiben. In Gesprächen mit betroffenen Bewohner*innen ist uns deutlich geworden, dass der Vollzugsdienst hier einen positiven Beitrag leistet. Hieran soll sich auch nach unserer Auffassung nichts ändern – von einem „Vollzugsdefizit“ gegenüber Ruhestörungen, wie es das Verwaltungsgericht Freiburg der Stadt in der Augustiner Platz-Entscheidung vom Oktober 2018 vorgehalten hat, kann und wird deshalb auch in Zukunft keine Rede sein. Wir sind zuversichtlich, dass auch mit einer reduzierten Beschäftigtenzahl die notwendige Anzahl an Einsätzen abends und nachts möglich ist – wenn im Gegenzug Dienste tagsüber, wenn die Lärmproblematik ja nicht besteht, reduziert werden.

Wird Freiburg durch die Reduktion beim Ordnungsdienst unsicherer?

Nein. Im Gegensatz zu anderen Parteien schmeißen wir Ordnung und Sicherheit nicht in einen Topf. Für Sicherheit ist weiterhin primär die Landespolizei zuständig. Die Evaluation hat zudem gezeigt, dass der Ordnungsdienst auch nicht wesentlich zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls beiträgt.