FAQ

LEA Freiburg – Fragen & Antworten

Seit 2018 betreibt das Land eine Erstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Freiburg – doch das nicht ohne Konflikte: Viele Organisationen sehen die Grundrechte der Bewohnenden massiv eingeschränkt und demonstrieren für eine Abschaffung der Massenunterkünfte. Sie fordern den Freiburger Gemeinderat auf, den Fortbestand der LEA zu verhindern. Dieser hat jedoch rechtlich keine Handhabe. Im Folgenden geben wir Antworten auf alle gängigen Fragen.

Wie kam die LEA nach Freiburg? Welchen Einfluss hatte der Gemeinderat?

Baden-Württemberg ist bundesgesetzlich dazu verpflichtet, Erstaufnahmeeinrichtungen (als Gemeinschaftsunterkünfte) vorzuhalten. Sie dienen der Unterkunft bis zum Entscheid des Asylverfahrens und können bei Bedarf alle Schritte des Aufnahmeverfahrens abdecken. Aufgrund steigender Zugangszahlen hat das Land 2014 begonnen, geeignete Liegenschaften zu identifizieren, um neben der LEA Karlsruhe weitere Erstaufnahmeeinrichtungen aufzubauen. In Freiburg wurde die Eignung der Fläche der Außenstelle Freiburg der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen geprüft, die 2016 von der Polizei aufgegeben werden sollte. 

Es handelt sich dabei um eine Fläche des Landes. Rechtlich hat die Kommune und damit auch der Gemeinderat daher keinen Einfluss darauf, wie das Grundstück genutzt wird. In Gesprächen hatte das Land jedoch angeboten, die wesentlichen Eckpunkte zur Einrichtung einer LEA im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt festzulegen. Am 09.12.2014 hat der Gemeinderat Eckpunkte bzw. Qualitätsanforderungen beschlossen, die die Stadt im Rahmen der Verhandlungen zur Einrichtung einer LEA mit dem Land verfolgen soll (siehe dazu Drucksache G-14/180). Es handelt sich dabei lediglich um Eckpunkte. Einfluss auf die Hausordnung, den Betrieb und den Unterhalt der Einrichtung hatten und haben Stadtverwaltung sowie der Gemeinderat nicht. Am 16.06.2017 stimmte der Gemeinderat dem verhandelten Kooperationsvertrag zu.

Gemeinderat sowie Stadtverwaltung konnten daher damals wie heute nicht über das „ob“ und nur sehr, sehr eingeschränkt über das „wie“ entscheiden. 

Hätte der Gemeinderat die Einrichtung einer LEA in Freiburg verhindern können?

Politisch hätte der Gemeinderat seine Unterstützung entziehen und damit ein politisches Signal senden können. Rechtlich hat er jedoch keine Handhabe. Das heißt: Entweder wäre die LEA dennoch in Freiburg errichtet worden oder das Land hätte sich einen anderen Standort für die Einrichtung gesucht. Im schlechtesten Fall wäre die Einrichtung dann in einer Kommune entstanden, in der es keinen großen Rückhalt aus der Zivilbevölkerung gibt und somit die Voraussetzungen für ein sicheres, gutes Ankommen und eine Integration für die Menschen erheblich schlechter sind. Zudem verwirkt die Stadt Freiburg ohne LEA ihre Vollprivilegierung.

Was sind die Vorteile der Vollprivilegierung?

Durch den Betrieb der Landeserstaufnahmeeinrichtung ist die Stadt Freiburg von der Pflicht der vorläufigen sowie der Anschlussunterbringung befreit (Vollprivilegierung). Das nimmt Druck von dem sehr angespannten Wohnungsmarkt und bringt der Kommune finanzielle Entlastungen, da das Land die Kosten der LEA trägt. Besonders ersteres ist von großer Bedeutung. Warum?

Eine dauerhafte Unterbringung sollte aus unserer Sicht dezentral sein. Sammelunterkünfte in der vorläufigen und Anschlussunterbringung sehen wir kritisch. Denn Integration und der (Neu-)Start in ein selbstbestimmtes Leben gelingen nur durch den eigenen Wohnraum. Doch welch große Herausforderung es in einer Stadt wie Freiburg mit derart angespanntem Wohnungsmarkt ist, Menschen aus den Unterkünften in eigenen, bezahlbaren Wohnraum zu leiten, zeigt sich Jahr für Jahr allein in der Wohnungsnotfallhilfe. Die Menschen verbleiben lang in Wohnheimen und damit in einer Art Dauer-Warteschleife. Dieser Zustand kann nicht das Ziel sein. Wenn sich diese Situation jedoch ändert, werden wir auch hier aktiv werden.

Trotz Vollprivilegierung entzieht sich die Stadt nicht ihrer Verantwortung: Über Sonderkontingente werden weiterhin Geflüchtete in der Kommune aufgenommen. Zuletzt mit den Ereignissen in Afghanistan oder nach dem Brand in Moria hat die Stadt erneut ihre Aufnahmebereitschaft erklärt. Für uns ist klar: Das muss auch so bleiben! Die Stadt als Sicherer Hafen muss weiterhin Menschen in Not helfen.

Zeichnen sich Verbesserungen für die Menschen in den Einrichtungen ab?

Ja. Das Land wird die Musterhausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtungen zusammen mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege überarbeiten. Die Kritik an der Hausordnung der LEA Freiburg (die gleichlautend auch in den anderen LEAs in BW gilt) wird derzeit noch vor Gericht geklärt. Aktuell liegen uns hierzu jedoch noch keine weiteren Informationen vor.

Zusätzlich wurden Gewaltschutzkonzepte erarbeitet. Geplant ist außerdem u.a. das Ombudswesen zu stärken und WLAN sowie Hilfsstrukturen auszubauen. Auch elektronische Schließanlagen sollen sukzessive installiert werden, um mehr Privatsphäre zu gewährleisten. In Freiburg wird mit der Installation begonnen. 

Auch auf Bundesebene zeichnen sich im vorgestellten Koalitionsvertrag Verbesserungen in der Flüchtlingspolitik ab. So sollen Arbeitsverbote für bereits in Deutschland Lebende abgeschafft, Beschäftigungsduldungen entfristet und Aufenthaltsgenehmigungen ausgeweitet werden. 

Entscheidet der Gemeinderat am 14.12.21 über den weiteren Betrieb der LEA Freiburg? 

Nein. Die Landeserstaufnahmestelle (LEA) steht auf einer Fläche des Landes. Betrieb und Unterhalt sind Angelegenheit des Landes bzw. des Regierungspräsidiums Freiburg. Weder Stadtverwaltung noch Gemeinderat können rechtlich Einfluss nehmen. Sowohl in der Sitzung des Migrationsausschusses am 02.12. als auch in der Gemeinderatssitzung am 14.12. erhalten die Gemeinderät*innen daher lediglich einen aktuellen Sachstand zum Betrieb der Landeserstaufnahmeeinrichtung. Dabei evaluiert das Regierungspräsidium Freiburg die Vereinbarung zwischen Land und Stadt und informiert über aktuelle Planungen (Inwiefern werden die Eckpunkte der Vereinbarung erfüllt? Wie ist die LEA ausgestattet? Welche Angebote gibt es? Welche Informationen gibt es zum weiteren Ausbau?). Wie weiter oben ausgeführt, könnte der Gemeinderat lediglich seine politische Unterstützung entziehen. In dem Fall ist jedoch ausschließlich mit negativen Folgen zu rechnen (s. Frage 2 und 3).

Politisch werden wir in Freiburg trotzdem nicht die Augen verschließen. Wir Grüne werden die Arbeit der LEA weiter kritisch beobachten und wo es möglich ist, uns für Verbesserungen für die Bewohner*innen einsetzen. Dafür stehen wir auch fortlaufend mit unseren Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene in Kontakt.

An wen kann ich mich mit Fragen zum Betrieb der Landeserstaufnahme in Freiburg wenden?

Zuständig für den Betrieb der LEA Freiburg ist das Regierungspräsidium Freiburg. Mehr Informationen und Kontaktpersonen finden sich hier.

Bei politischen Fragen und Entwicklungen zu den Landeserstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg könnt Euch gern an uns oder direkt an unsere Landtagsabgeordneten (Daniela Evers und Nadyne Saint-Cast) wenden.