Rede Dietenbach: Entwicklungsziele bekräftigen & Wohnraum bedarfsgerecht planen 22. Februar 202210. Februar 2023 Hinter einem sperrigen Titel verbirgt sich eine wichtige Drucksache zur Entwicklung des neuen Stadtteils Dietenbach: es geht um die Neuordnung der Grundstücke und die Fortschreibung der Entwicklungsziele – also die politischen Rahmenbedingungen für den neuen Stadtteil. In Ihrer Rede geht unsere Fraktionsvorsitzende Maria Viethen auf die Drucksache ein und erläutert unsere Ergänzungs- und Änderungsanträge (hier gibt es die Anträge selbst und eine FAQ zum Thema). Rede von Stadträtin Maria Viethen zu TOP 10 der Gemeinderatssitzung vom 22.02.2022: Grundstücksneuordnung und Fortschreibung der Entwicklungsziele für den Abschluss von Abwendungsvereinbarungen und Verträgen im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Dietenbach (G-22/001) Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,Liebe Kolleginnen und Kollegen,sehr geehrte Damen und Herren, Wir stehen heute an einer wichtigen Weggabelung für das Projekt Dietenbach. Es geht um die Vorbereitung der Abwendungsvereinbarung, die die Stadt mit der Sparkassen-Gesellschaft (EMD) schließen wird, damit beide Seiten in die Vermarktung der Grundstücke an Bauwillige einsteigen können. Der EMD ist es gelungen, Kaufverträge mit sämtlichen privaten Grundstückseigentümern abzuschließen, sodass kein einziges Enteignungsverfahren durchgeführt werden muss. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich bei der Sparkasse und allen Beteiligten. Mir ist bekannt, wie viel Arbeit und Engagement dies erfordert hat. Die Stadt will die in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke im Erbbaurecht vergeben, die Sparkassengesellschaft will sie verkaufen. Beide Seiten sollen jedoch an die Ziele der Entwicklungsmaßnahme gebunden sein. Diese sozialen, wohnbaupolitischen, städtebaulichen und ökologischen Zielsetzungen bekräftigen wir mit Ziffer 1 unseres ersten gemeinsamen Antrags mit der SPD und JUPI nochmals ausdrücklich. Dabei gibt es zwei große, übergreifende Zielsetzungen, die der Gemeinderat für Dietenbach beschlossen hat. Zum einen die Klimaneutralität, einerseits im laufenden Betrieb des Stadtteils, nach Möglichkeit jedoch auch bei der Errichtung von Gebäuden und Infrastruktur, Stichwort »Graue Energie«. Das politische Thema heute ist jedoch das Ziel, einen Stadtteil zu errichten, in dem insbesondere preiswerter Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen angeboten wird. Vor dem Bürgerentscheid im Februar 2019 haben wir uns darauf festgelegt, dass mindestens 50 % der Wohnungen auf Dietenbach als öffentlich geförderte Mietwohnungen errichtet werden sollen. Dieses Ziel bekräftige ich hiermit für die Grüne Fraktion nochmals, daran werden wir uns messen lassen. Für mich ist es nachvollziehbar, dass auf diese Quote auch Wohnungen anzurechnen sind, die vom Studierendenwerk für Studentinnen und Studenten errichtet werden sowie von Arbeitgeber*innen wie etwa der Universitätsklinik für ihre Arbeitskräfte. So sieht dies auch die Vorlage zur heutigen Sitzung vor. Voraussetzung ist, dass diese Wohnungen öffentlich gefördert sind und dauerhaft zu preiswerten Mieten angeboten werden. Wir wollen aus den Erfahrungen der Vergangenheit lernen und einen kleinteilig parzellierten Stadtteil bauen, mit einer Vielzahl von Gebäudetypen, und zwar in jedem Baublock, mit einer Mischung von Bauherr*innen-Konzepten im Block und einer sozialen Mischung, nach Möglichkeit im Gebäude selbst. Mit Ziffer 2 des ersten Antrages, den wir zusammen mit der SPD und JUPI gestellt haben, wollen wir das verbindlich festschreiben. Bei der intensiven Beschäftigung mit der Vorlage ist uns dann aufgefallen, dass mit dem Beschluss, 50 % der Wohnungen im sozial geförderten Mietwohnungsbau zu errichten, noch nicht gesagt ist, welche Flächen damit erreicht werden. Auch insoweit sollten wir aus den Erfahrungen der Vergangenheit lernen. Auf Gutleutmatten war es ein Kriterium, mit dem die Bauinteressenten bei der Konzeptvergabe ihre Punktezahl erhöhen konnten, wenn sie den Bau einer oder mehrerer geförderter Wohnungen zugesagt haben. Am Ende war es dann so, dass sehr viele, sehr kleine Sozialwohnungen gebaut worden sind. Das aber wollen wir nicht. Wir wollen auch im öffentlich geförderten Bereich insbesondere familientaugliche Wohnungen. Die Statistiken zeigen, dass es insbesondere junge Familien sind, die aus Freiburg wegziehen. Daher müssen wir gerade diesen Wohnraumbedarf dringend abdecken. Die Einkommensgrenzen der Landeswohnraumförderung sind mittlerweile so weit gefasst, dass der Kreis der Berechtigten nicht nur finanzschwache Menschen betrifft, sondern weit in die Mitte der Gesellschaft reicht. Für den Flächennutzungsplan 2040 wird derzeit eine neue Wohnungsbedarfsanalyse erstellt. Ich muss jedoch kein Prophet sein, um schon voraussagen zu können, dass der Bedarf an Wohnungen im Sektor der niedrigen Einkommen, wie auch bei mittleren Einkommensverhältnissen insbesondere bei Familien besteht. Diese brauchen nicht unbedingt große Wohnungen, aber Wohnungen mit 4-5 Zimmern. Wir haben nun erst einmal darüber diskutiert, ob wir dieses Ziel dadurch erreichen können, dass wir einen bestimmten Prozentsatz der verwirklichten Wohnbaufläche für den geförderten Wohnbau festlegen wollen. Dabei sind für uns jedoch die Auswirkungen einer solchen gegriffenen Zahl zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehbar. Öffentlich geförderte Wohnungen sind in der Regel kleiner als frei finanzierte. Aber reicht ein Flächenanteil von 40 % oder müssen es 45 % sein? Deshalb erteilen wir der Verwaltung den Auftrag zu prüfen, wie denn sichergestellt werden kann, dass der angebotene Wohnungsmix im geförderten Mietwohnungsbau auch dem Bedarf Rechnung trägt. Ein entsprechender Vorschlag sollte dem Gemeinderat rechtzeitig vor Abschluss der Abwendungsvereinbarung mit der Sparkassen-Gesellschaft vorgelegt werden. Diskussionen gab es im Vorfeld des heutigen Tages auch über die Frage, ob zur Sicherstellung einer möglichst guten Durchmischung sogar für jedes Baufeld festgeschrieben werden sollte, welcher Mindestanteil von geförderten Mietwohnungen dort errichtet werden muss. Wir haben uns für einen Prüfantrag an die Verwaltung entschieden, ob über den in der Vorlage festgesetzten Prozentsatz von 30 % hinaus der Anteil auf mindestens 40 % angehoben werden kann, und ob möglicherweise auch eine Differenzierung zwischen kleineren und größeren Baufeldern möglich ist. Zum Schluss will ich noch kurz auf den letzten Antrag eingehen, der die zukünftige Zusammenarbeit mit der Sparkassen-Gesellschaft, also der EMD betrifft. Die EMD verfolgt naturgemäß andere Interessen als die Stadt und fühlt sich, wenn ich dies einmal direkt formulieren darf, durch unsere politischen Zielsetzungen offensichtlich an der einen oder anderen Stelle gegängelt. Dabei kann ich verstehen, dass die Sparkasse sichergehen will, dass die Grundstücke der EMD alle vermarktet werden, und dass die Aufwendungen, die sie bis dahin hatte, in angemessener Höhe vergütet werden. Andererseits kann es nicht sein, dass die EMD einerseits und die Stadt andererseits bei der Vermarktung gegeneinander arbeiten und sich Konkurrenz machen. Ich wäre sehr erleichtert, wenn es gelänge, mit der EMD, letztendlich also mit der Sparkasse, dahingehend zu verhandeln, dass die Vermarktung über eine gemeinsame Plattform oder eine ähnliche Einrichtung zusammengeführt werden kann. Darauf zielt unser letzter Antrag. Zum Schluss kann ich nur noch meine Zufriedenheit darüber ausdrücken, wie der Baubürgermeister zusammen mit Herrn Prof. Engel, Herrn Breuker und den vielen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Prokektgruppe das Projekt Dietenbach vorantreibt. Wir hatten gestern wieder eine Sitzung der gemeinderätlichen Arbeitsgruppe und konnten sehen, mit welcher Kompetenz und Kreativität an dem Projekt eines neuen Stadtteils gearbeitet wird. Ich glaube, dass uns am Ende mit Dietenbach ein großer Wurf gelingt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Rede von Stadträtin Maria Viethen Gemeinderatssitzung vom 22.02.2022
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