Anfrage

Ombudsstelle beim Jobcenter Freiburg

Ombudpersonen können zwischen Jobcenter und Leistungsberechtigten bei Unklarheiten und Konflikten vermitteln und somit gerichtliche Verfahren vermeiden. Verschiedene, mit Freiburg vergleichbare Städte und Verwaltungseinheiten haben mit der Einrichtung von unabhängigen Ombudstellen daher gute Erfahrungen gemacht. Zusammen mit den Fraktionen Eine Stadt für alle, SPD/Kulturliste, JUPI und Freiburg Lebenswert wollen wir prüfen, ob eine solche Schlichtungsstelle auch für Freiburg sinnvoll ist.

Realisierung einer Ombudsstelle beim Jobcenter

Interfraktionelle Anfrage nach §24 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sogenannte „Ombudstellen beim Jobcenter“ können bei Konflikten zwischen Klienten und dem Jobcenter vermitteln, die Klienten unterstützen und als Mediatoren dienen. Sie ermöglichen den Klienten eine neutrale Beratung und können helfen, Misstrauen abzubauen, Informationen des Jobcenters durch Dritte zu verifizieren und letztendlich unnötige Rechtsstreitigkeiten im Vorfeld verhindern.

Vor diesem Hintergrund bitten die unterzeichnenden Fraktionen um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche Erfahrungen und Ergebnisse der Einrichtung von Ombudsstellen bei Jobcentern anderer Städte (bspw: Saarbrücken, Essen, Frankfurt am Main) liegen vor? Wir bitten die Stadt sich ggf. bei ausgewählten und vergleichbaren Städten zu erkundigen. Insbesondere interessiert uns die Frage, wie viele gerichtliche Verfahren, gemessen an der Anzahl der Leistungsempfänger:innen, seit Bestehen der Ombudsstellen initiiert und durchgeführt werden mussten, um einen Vergleich zu Freiburg ziehen zu können.
  2. Wie stehen Sozialverbände und insbesondere Arbeitslosenberatungen, die Gewerkschaften, aber auch das Jobcenter Freiburg selbst zur Einrichtung einer Ombudsstelle. Wir bitten die Stadt entsprechende Stellungnahmen einzuholen.
  3. Wie kann die Einrichtung einer Ombudsstelle beim Jobcenter auch in Freiburg umgesetzt werden? Welcher Finanzmittelbedarf müsste dazu im nächsten städtischen Haushalt jährlich eingestellt werden?
  4. Wie hat sich die Anzahl der das Jobcenter betreffenden gerichtlichen Verfahren in den letzten Jahren entwickelt? Wie viele Verfahren sind zugunsten von Leistungsempfänger:innen ausgegangen? Wie viele dieser Verfahren hätten ggf. mit Hilfe einer Ombudsstelle bereits im Vorfeld aufgelöst werden können.

Wir bitten die Verwaltung überdies im Vorfeld der Beratung des „17. Erfahrungsberichts Jobcenter“ sich selbstständig positiv mit dem Thema „Ombudsstelle beim Jobcenter“ zu befassen und es in einer der nächsten Sitzungen des Sozialausschusses aufzusetzen.

Die Unterzeichnende Stadträt:innen und Fraktionen:

Irene Vogel, Stellv. Fraktionsvorsitzende, Eine Stadt für alle
Gregor Mohlberg, Co-Fraktionsvorsitzender, Eine Stadt für alle
Lina Wiemer-Cialowicz, Co-Fraktionsvorsitzende, Eine Stadt für alle
Prof. Dr. Günter Rausch, Stadtrat, Eine Stadt für alle

Renate Buchen, sozialpolitische Sprecherin, SPD/Kulturliste
Karin Seebacher, Mitglied im Sozialausschuss, SPD/Kulturliste

Wolf-Dieter Winkler, FL-Einzelstadtrat

Ramon Kathrein, Stadtrat, JUPI

Hannes Wagner, Stadtrat, Bündnis 90/Die Grünen
Anke Wiedemann, Stadträtin, Bündnis 90/Die Grünen
Karim Saleh, Stadtrat, Bündnis 90/Die Grünen

Hintergrundinformationen:

Ombudskraft in Saarbrücken

„Das Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken hat schon seit längerer Zeit die Stelle der Ombudskraft als Ansprechpartner für Kundinnen und Kunden des Jobcenters eingerichtet. Aufgabe ist es, bei auftretenden Streitigkeiten zwischen Kundinnen/Kunden und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zu schlichten und damit das Gesprächsklima zu verbessern. Bei einem Gespräch mit der Ombudskraft können Verfahrensabläufe innerhalb des Jobcenters und die getroffenen Entscheidungen in einem Gespräch detailliert erläutert werden.

Durch die Einschaltung der Ombudsstelle ist es möglich, Streitfälle ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten. Unser Ziel ist es, eine zufriedenstellende Lösung für die Beteiligten zu erreichen. Die Ombudskraft kann für den entsprechenden Einzelfall eine Lösung empfehlen. Er ist unabhängig und unparteiisch und unterliegt keiner Weisungsbefugnis.“ Quelle: https://www.jobcenter-rvsbr.de/wir-ueber-uns/zentrale-aufgaben/ombudsstelle/

Ombudsstelle in Essen

„Die Ombudsstelle im JobCenter Essen ist eine unabhängige Schiedsstelle. Sie vermittelt und setzt sich für Hilfesuchende und ihr Anliegen ein.
Wo immer Menschen aufeinander treffen, kann es zu Unstimmigkeiten und Missverständnissen kommen. Die Einrichtung der Ombudsstelle im JobCenter Essen ist ein zusätzliches Gesprächs- und Hilfeangebot für die Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II (ALG II). Wenden Sie sich an die Ombudsstelle, wenn Sie im Rahmen Ihres ALG-II-Bezugs Fragen und Probleme haben, von denen Sie meinen, dass Sie sie nicht im Gespräch mit Ihrer Leistungs- oder Vermittlungsfachkraft klären können. Oder, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Argumente nicht abschließend gehört worden sind.

Die Essener Ombudsfrau war vor ihrem Ruhestand im JobCenter beschäftigt. Sie ist auch durch die Ausübung ihres Ehrenamtes als Schiedsfrau kompetent, mit Konflikten umzugehen und einvernehmliche Lösungen zu finden.
Die Ombudsfrau arbeitet unabhängig und unparteiisch. Sie übt ihre Position als Ehrenamt aus. Deshalb ist sie nicht kontinuierlich im JobCenter zu erreichen. Etwa zweimal im Monat lädt sie zur Sprechstunde ein.“

Quelle: https://www.essen.de/leben/soziales_und_arbeit/jobcenter/ombudsstelle.de.html 

Weitere Städte, die bereits eine Ombudsstelle eingerichtet haben:

Bonn: https://www.jobcenter-bonn.de/kontakt/beschwerden/ombudsstelle/ Münster: https://www.stadt-muenster.de/ombudsstelle
Pforzheim: https://www.pforzheim.de/wirtschaft/jobcenter/spezielle- hilfsangebote/beschwerdemoeglichkeit/ombudsstelle.html

Antwort der Stadtverwaltung:

Anfrage gestellt am 22.03.2022

beantwortet am 31.05.2022

Antwort der Stadtverwaltung