Antrag

Schulkindbetreuung sicherstellen

Während es im Kindergartenalter einen Anspruch auf Betreuung gibt, ist das für Grundschulkinder erst ab 2026 der Fall. Die Anmeldezahlen für die freiwilligen, kommunalen Angebote der Stadt steigen aber kontinuierlich: Für das Schuljahr 2022/23 bleiben viele Kinder ohne Platz in der Schulkindbetreuung. Berufstätige Eltern, die auf eine Betreuung angewiesen sind, bringt das in große Schwierigkeiten.

Interfraktionell haben wir beantragt, kurzfristig Lösungen zu prüfen und Konzepte gegen den Platz- und Personalmangel zu erarbeiten. In einem interfraktionellen Ergänzungsantrag haben wir darum gebeten, die im Antrag gestellten Anliegen auch im Kontext des ab dem Schuljahr 2026/27 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsangebote zu beurteilen und hierzu Stellung zu beziehen.