Interfraktionelle Anfrage

Wie steht es um den Sanierungsbedarf in den städtischen Sporthallen?

Interfraktionelle Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO: Zustand und Sanierungsbedarf städtischer Sporthallen

In den städtischen Sporthallen ist ein Sanierungsstau entstanden. Die Zufriedenheit mit der aktuellen Sportstättensituation wird von den befragten Sportvereinen mit der Note 3,7 eher als unterdurchschnittlich bewertet. Deswegen fragen wir in einer interfraktionellen Anfrage nach, wie sich der Zustand der Hallen seit 2016 entwickelt hat und welche Mittel im aktuellen Haushalt für eine Sanierung vorgesehen sind.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Jahr 2016 wurde in der Drucksache G-16/254 umfassend über den Zustand und den erheblichen Sanierungsbedarf der städtischen Sport- und Mehrzweckhallen berichtet. Die Hallen werden von Schulen, Vereinen und für vielfältige kulturelle und öffentliche Veranstaltungen intensiv genutzt, weshalb ihre fortlaufende Instandhaltung und Sanierung von besonderer Bedeutung ist. Die jüngste Sportentwicklungsplanung der Stadt Freiburg verdeutlicht eindrücklich den kommunalen Handlungsbedarf: So bewerten die 68 befragten Sportvereine ihre aktuelle Sportstättensituation mit der Note 3,7 eher unterdurchschnittlich.

Um den Anforderungen an ein funktionales Sportstättenangebot gerecht zu werden und den Sanierungsstau bei den städtischen Hallen anzugehen, bitten wir daher um eine detaillierte Auskunft darüber, wie sich der Zustand der Hallen seit 2016 entwickelt hat. Vor dem Hintergrund der Berichterstattung über die Wentzinger-Sporthalle (u.a. Bericht vom 14.10.2024 “Wasserschäden in städtischen Sporthallen stören in Freiburg den Spielbetrieb”) stellt sich uns darüber hinaus die Frage, welche Mittel akut notwendig wären, um noch gravierendere Folgeschäden, wie ein nicht bespielbarer Hallenboden, zu verhindern.

Unsere konkreten Fragen lauten daher:

1. Wie hat sich der bauliche Zustand der Hallen in den letzten acht Jahren seit 2016 in den Kategorien A (Generalsanierungs- bzw. Erneuerungsbedarf), B (Bedarf einzelner Sanierungsmaßnahmen) und C (kein aktueller Sanierungsbedarf) entwickelt (vgl. Drucksache G-16/254)?

2. Wie wird die erforderliche Instandhaltung der Hallen in Kategorie C aktuell kalkuliert?

3. Welche Mittel sind im aktuellen Haushalt konkret dafür vorgesehen und an welcher Stelle?

4. Wäre ein Hallensanierungsprogramm für die Hallen der Kategorie B (Bedarf einzelner Sanierungsmaßnahmen) sinnvoll, um bspw. gravierende Folgen, wie ein nicht nutzbarer Hallenboden, zu verhindern?

5. Welchen Zeitraum und welche Mittel müsste man dafür vorsehen?

6. Sind im aktuellen Haushalt konkret Mittel dafür veranschlagt?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe und eine detaillierte Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Karim Saleh
Katharina Mohrmann
Bündnis 90/Die Grünen

Julia Söhne
Stefan Schillinger
SPD-Fraktion

Gregor Mohlberg
Felix Efosa
Eine Stadt für Alle

Dr. Carolin Jenkner
Arno Heger
Bernhard Rotzinger
CDU-Fraktion

Julian Schreck
Sophie Kessel
FR4U

Uwe Stasch
FDP/BfF

Dr. Johannes Gröger
Petra Zimmermann
Kai Veser
FW

Markus Schillberg
KI-Gruppe