50%-Sozialmietwohnungsbeschluss des Gemeinderates 17. Juni 201525. Mai 2017 Anfrage von B 90/Grüne vom 17.06.2015 Anfrage zur Sitzung des Bauausschusses am 17.06.2015: 50%-Sozialmietwohnungsbeschluss des Gemeinderates vom 19.05.2015 Sehr geehrter Herr Baubürgermeister, zu TOP 4 „Bekanntgaben und Aktuelles“ der öffentlichen Sitzung des heutigen Bauausschusses bitten wir um die Beantwortung nachfolgender Fragen: Welche laufenden Vorhaben im Bereich Wohnungsbau sind von o.g. Beschlussfassung des Gemeinderates vom 19.5.15 betroffen?Z.B. die Bauvorhaben Höhe/Zähringen, Zinklern/Lehen, Alter Sportplatz/Ebnet, Uni-Carré?Wir bitten um beispielhafte bzw. gesamthafte Nennung der entsprechenden Projekte. Welche weiteren möglichen Konsequenzen sind aus Sicht der Verwaltung bei den einzelnen Verfahren zu erwarten? Ist neben zeitlichen Verzögerungen (siehe Frage 2) im Einzelfall auch mit folgenden Entwicklungen zu rechnen: Scheitern der Verfahren Erhöhung der Preise im freifinanzierten Miet- und Eigentumswohnungsbau als Folge einer Mischkalkulation bei Realisierung der geforderten 50% (für die Investoren defizitären) geförderten Mietwohnungsbaus mietpreissteigernde Wirkung auf den Freiburger Mietspiegel infolge der letztgenannten Vermutung sowie der Tatsache, dass generell Sozialwohnungen (und dadurch auch die 50% geplanten öffentlich geförderten Mietwohnungen) nicht in den Mietspiegel Eingang finden kein weiterer Bau und Angebot von geförderten Eigentumsmaßnahmen Ausweichen von Bauträgern ins Umland weitere Konsequenzen? Wie wird die Verwaltung die neue Beschlusslage des Gemeinderates konkret umsetzen? Welche Rückmeldungen aus Kreisen der Bauwirtschaft i.w.S. bzw. von GrundstückseigentümerInnen potenzieller Baugebiete liegen der Verwaltung zum 50%-GR-Beschluss bislang vor? Mit freundlichen Grüßen Für die Fraktion B’90/DIE GRÜNEN Eckart Friebis
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