Sehr geehrter Oberbürgermeister Horn,
Der Freiburg-Pass ist ein wichtiges Instrument, um Menschen mit geringem Einkom-
men die Teilhabe am soziokulturellen Leben in Freiburg zu ermöglichen. Inzwischen wurden die Ausgabestellen für den Pass erhöht und die Anzahl der ausgegebenen Pässe hat sich im letzten Jahr fast verdreifacht. Trotzdem liegt die Zahl derer, die den Pass in Anspruch nehmen noch teils deutlich unter den Zahlen anderer Städte. Damit der Pass noch attraktiver für die Anspruchsberechtigten wird, sollten Angebote und Antragsprozesse gebündelt und transparent werden.
Daher fragen wir:
1. Inwiefern ist eine Digitalisierung des Freiburg-Passes möglich? Welche Voraussetzungen sind dabei bei den verschiedenen Digitalisierungsoptionen jeweils bei der Stadtverwaltung, dem Bündnis für Familien, den weiteren Ausgabestellen und auf Seite der Anbieter*innen nötig und wie kann gleichzeitig der im letzten Jahr aufgebaute Sozialraumbezug dabei erhalten bleiben? Im Einzelnen:
a) Des Antragsprozesses – inklusive Nachweiserbringung, einer möglichst automatisierten Prüfung und Rückmeldung
b) Des Passes selbst, um einen möglichst einfachen Zugang zu gewährleisten. Z.B. in Form einer:
- App auf dem Smartphone
- Wallet-Lösung oder QR-Code
- Chipkarte
c) Wie kann der Freiburg-Pass in Papierform weiterhin angeboten werden für Personen, die keinen Zugang zu digitalen Lösungen haben oder diese nicht nutzen möchten – ohne dass dadurch ein unverhältnismäßiger Mehraufwand für Verwaltung oder Partner entsteht? Der im letzten Jahr aufgebaute Sozialraumbezug sollte dabei möglichst erhalten bleiben.
2. Bei einer Digitalisierung des Freiburg-Passes bieten sich neben der Antragsvereinfachung weitere Chancen, die jedoch nicht nur beim Bündnis für Familien, sondern auch der Stadt- verwaltung technische und organisatorische Voraussetzen erfordern. Wir bitten darauf bei den folgenden Fragen einzugehen.
a) Der Freiburg-Pass kann aktuell von Menschen bezogen werden, die unterschiedliche Leistungen erhalten (z. B. Wohngeld, SGB II, SGB XII, AsylbLG). Dies stellt bislang ein Hindernis für die Integration zusätzlicher Angebote dar.
Welche technischen und rechtlichen Voraussetzungen wären erforderlich, damit verschiedene Leistungspakete auf einem digitalen Freiburg-Pass individuell je nach Berechtigung geladen und verwaltet werden können?
b) Wäre ein Modell mit digital aufladbarem Guthaben umsetzbar, das bei teilnehmenden Einrichtungen eingelöst werden kann (z. B. für kulturelle, sportliche oder Bildungsangebote)? Nach unserem Wissen wird ein solches System in ähnlicher Form in Stuttgart angeboten.
3. Bündelung und Digitalisierung von Leistungen für Bildung und Teilhabe
a) Ist es grundsätzlich möglich, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket digitalisiert und gebündelt bereitzustellen, um Anträge zu vereinfachen und Verwaltungsaufwand zu reduzieren?
b) Wäre im Zuge einer erfolgreichen Digitalisierung eine Kombination dieser Leistungenmit dem Freiburg-Pass vorstellbar – z. B. nach dem Modell der Stadt Erlangen, bei dem ein Allgemeinantrag mehrere Einzelanträge ersetzt?
Begründung
Die Digitalisierung des Freiburg-Passes und die Bündelung der Antragsprozesse für Bildungs- und Teilhabeleistungen würden den Zugang für die Berechtigten erleichtern und transparent machen. Eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands könnte sowohl für die Antragstellenden als auch für die Verwaltung eine Entlastung darstellen und zudem die Attraktivität des Passes steigern. Berechtigte können transparent Leistungen beantragen und abrufen und so am ge- sellschaftlichen Leben in Freiburg teilhaben.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Hannes Wagner
Bündnis 90/Die GRÜNEN
Ludwig Striet, Julia Söhne
SPD/JF
Anna Polášek, Felicia Fehlberg
FR4U
Klaus Schüle, Katrin Kern
CDU
Die Anfrage zum Download als PDF: