Prüfung der Erforderlichkeit von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen im Stadtgebiet Freiburg 15. November 201721. November 2017 Interfraktionelle Anfrage Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die unterzeichnenden Fraktionen beantragen zu prüfen, welche städtischen Gebiete Freiburgs für das Stadtbild hinsichtlich Baustruktur und Gebäudesubstanz so bedeutend und erhaltenswert sind, dass der Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB bzw. einer Gestaltungssatzung nach § 74 LBO Baden-Württemberg zur Sicherung bzw. Steuerung der jeweiligen städtebaulichen Qualität angezeigt erscheint. Ein besonderes Augenmerk sollte vor allem auf die Gebiete gerichtet werden, bei denen erkennbar unverträgliche städtebauliche Entwicklungen absehbar sind, um mit diesem Instrumentarium mit den Bauantragstellern ins Gespräch kommen zu können und gegebenenfalls verträgliche Lösungen zu finden. Weiter bitten die unterzeichnenden Fraktionen zu prüfen, inwieweit bei Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen der Aspekt des „Verbrauchs“ von „grauer Energie“ Eingang in die Entscheidungsfindung für einen Erhalt bzw. für einen Abriss und Neubau von Gebäuden finden könnte. Im Speziellen bitten wir angesichts aktueller Abrissabsichten zu prüfen, ob die Erstellung einer Erhaltungs- und/oder Gestaltungssatzung für den Bereich beidseitig der Habsburgerstraße zwischen Tennenbacher-/Wölflinstraße und Rennweg/Okenstraße sowie für den Bereich des Annaplatzes, umschlossen von der Konrad-, Goethe-, Loretto- und Kirchstraße, ggfs. unter jeweiligem Einbezug beider Straßenseiten, aus städtebaulicher Sicht erforderlich und sachlich wie rechtlich begründbar wäre. Mit freundlichen Grüßen gez. Karl-Heinz Krawczyk – Fraktionsgemeinschaft FL/FF gez. Maria Viethen, Eckart Friebis – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gez. Wendelin Graf von Kageneck – CDU-Fraktion gez. Renate Buchen – SPD-Fraktion gez. Michael Moos – Fraktionsgemeinschaft UL gez. Manfred Stather – Fraktion FW
Anfrage Außenflächen der Hallenbäder als Freiflächen? 20. November 202421. November 2024 Im Frühjahr 2021, während der Pandemie, hat unsere Fraktion bereits einmal die Nutzung der Außenflächen der Hallenbäder als öffentliche Freiflächen vorgeschlagen. Damals wurde dies u.a. wegen der Sicherheits- und Hygiene- vorschriften. Mit einer neuen Anfrage greifen wir das Thema jetzt wieder auf. Wir fragen nach, inwiefern die Außenflächen des Westbads, aber auch die Außenflächen der anderen Freibäder öffentlich nutzbar sind.
Interfraktionelle Anfrage Wie steht es um den Sanierungsbedarf in den städtischen Sporthallen? 19. November 202421. November 2024 In den städtischen Sporthallen ist ein Sanierungsstau entstanden. Die Zufriedenheit mit der aktuellen Sportstättensituation wird von den befragten Sportvereinen mit der Note 3,7 eher als unterdurchschnittlich bewertet. Deswegen fragen wir in einer interfraktionellen Anfrage nach, wie sich der Zustand der Hallen seit 2016 entwickelt hat und welche Mittel im aktuellen Haushalt für eine Sanierung vorgesehen sind.