Grüne fragen nach: Dachgeschossausbau

Anfrage vom 5.4.2018

Sehr geehrter Herr Baubürgermeister,

kürzlich wurde das neue Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung 2018“ veröffentlicht, siehe Anlage sowie
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/liste-foerderprogramme/flaechen-gewinnen-durch-innenentwicklung/

1.

Im neuen Förderprogramm werden auch Strategien zur Aktivierung von bislang ungenutzten Dachgeschossen bzw. von Dachaufstockungen für künftige Wohnungszwecke gefördert.

Diese Thematik wurde ja bereits mehrfach von Verwaltung und Gemeinderat aufgegriffen:

  • siehe Gemeinderatssitzung am 01.03.2016, G-16/014, Handlungsprogramm Wohnen, Ziffer 2.6, S. 5f
  • Fraktionsgespräch zum Dachgeschossausbau am 07.11.2016
  • Antwort der Verwaltung vom 23.10.2017 auf eine Anfrage nach § 24 GemO „Schwerpunkte Dachgeschossausbau“
Stadtrat Eckart Friebis
Stadtrat Eckart Friebis (Bild: Britt Schilling)

Angesichts der bislang aus diversen Gründen recht unbefriedigend verlaufenen Umsetzung dieser wichtigen Thematik in Freiburg bitten wir um Prüfung, ob nun mit Hilfe der Landesförderung (siehe Anlage, Ziffer 2, Abs. 3c, dritter Spiegelstrich) neue Optionen ergriffen werden könnten, um dieses bislang noch recht unzureichend genutzte Wohnbaupotenzial künftig bestmöglich zu aktivieren. Angesichts der Knappheit an Bauflächen in Freiburg wäre dies eine ökologisch, ökonomisch und sozial äußerst sinnvolle und damit im wahrsten Sinne des Wortes „nachhaltige“ Möglichkeit der Innenentwicklung.  Und darüber hinaus – in Verbindung mit auch aus statischen Gründen geeignetem Holzbau – ein positiver Beitrag zur Holzbauoffensive der Stadt Freiburg.

2.

Nachdem lt. Auskunft des Stadtplanungsamtsleiters in einem Schreiben an Herrn Nik Geiler vom 30.01.2018 darauf hingewiesen wurde, dass eine von der Stadt im Jahr 2016 beim Umweltministerium beantragte Personalstelle eines „Innenentwicklungsmanagers“ nicht genehmigt wurde, bestünde nun erneut die Möglichkeit, im Rahmen des genannten Förderprogramms 2018 eine/n „Kommunale/n Flächenmanager/in“ zur Aktivierung innerörtlicher Flächen für Wohnbauzwecke zu beantragen (siehe Anlage Ziffer 2, Abs. 3d). Angesichts der vielfältigen Schwierigkeiten, die noch vorhandenen Innenentwicklungspotenziale auch tatsächlich in nennenswertem Umfang für den Neubau zusätzlicher Wohnungen zu aktivieren, könnte eine derartige Stelle sicherlich wertvolle Umsetzungsarbeit leisten.

Da die Anträge bis zum 07.05.2018 beim Wirtschaftsministerium eingereicht werden müssen ist Eile geboten!

Wir wären Ihnen, sehr geehrter Herr Baubürgermeister dankbar, wenn Sie die beiden genannten Fördermöglichkeiten konstruktiv aufgreifen, sorgfältig prüfen und bei positivem Ausgang rechtzeitig in Stuttgart beantragen könnten. Ein offensichtlich gefordertes Votum des Gemeinderates pro Einrichtung eines Flächenmanagers (siehe Anlage Ziffer 4, Abs. 4)  könnte im Bedarfsfalle entweder im Bauausschuss am 11.4. bzw. 2.5.18 oder im Gemeinderat am 24.04.18 formal eingeholt werden.

Wir würden es auch begrüßen, wenn die Bauverwaltung zusätzlich eruieren könnte, ob weitere für die Freiburger Situation relevante Fördermöglichkeiten unter Ziffer 2, Abs. 3 der Anlage genutzt werden sollten.

Falls die Verwaltung bereits entsprechende Förderantrage gestellt bzw. in Vorbereitung haben sollte, wären wir über eine entsprechende Information in den genannten Bauausschusssitzungen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Fraktion der GRÜNEN

Eckart Friebis

Fraktionsgeschäftsführer
Stadtrat

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