Freiflächen-Fotovoltaik? Wir fragen nach!

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Die Freiflächenöffnungsverordnung des Landes hat die Rahmenbedingungen für Solaranlagen auf Freiflächen verbessert. Wir brauchen mehr Solarstrom – aber gibt es in Freiburg hierfür überhaupt geeignete Flächen? Wir fragen nach!

Potenzial für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen in Freiburg

Fraktionsanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO außerhalb von Sitzungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit wenigen Tagen hat die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg in ihrem Energieatlas das nach der Freiflächenöffnungsverordnung von 2017 neu berechnete Flächenpotenzial für PV-Freiflächenanlagen im Land kartographisch und tabellarisch dargestellt – auch für die Gemarkung der Stadt Freiburg. Siehe: https://www.energieatlas-bw.de/sonne/freiflachen/potenzial-freiflachenanlage

Durch die genannte Verordnung wurden die Möglichkeiten zum Bau von PV-Freiflächenanlagen, die sich zuvor im Wesentlichen auf Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie auf Konversionsflächen beschränkten, deutlich erweitert. Dadurch sind nun bei bundesweiten Solarausschreibungen nach dem EEG auch Bewerbungsangebote für weitere Acker- und Grünlandflächen in sog. benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten möglich.

Dabei ist eine kombinierte solar-agrarische Nutzung beispielsweise im Rahmen von sog. Agro-PV-Projekten denkbar, aber noch relativ neu. Eine Nutzung als Wiesen- und Weidefläche (z.B. mit Schafbeweidung) wird unter aufgeständerten PV-Anlagen längst und vielfach praktiziert.

Wenngleich auch das Hauptaugenmerk für eine angesichts des dramatischen Klimawandels zwingend auszuweitende Nutzung der Fotovoltaik den Dach- und Fassadenflächen sowie bebauten und unbebauten Brachflächen oder PKW-Parkplatzflächen gelten sollte, hat die Landesregierung zur Beschleunigung der Energiewende und zur Erreichung ihrer Klimaschutzziele nun auch die Möglichkeiten der Freiflächen-Fotovoltaik für bestimmte Anlagengrößen (0,75 – 10 MW Leistung) auf die genannten Flächen erweitert. Diese Option gilt es nun sorgfältig vor Ort zu prüfen und abzuwägen.

Ein erster Blick in den Energieatlas für die Gemarkung Freiburg zeigt zwar etliche Bereiche, die nach den Kriterien der Landesregierung entweder für PV-Freiflächenanlagen „geeignet“ oder „bedingt geeignet“ sind. 

Dennoch erscheinen viele Flächen bspw. mit dem geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Freiburg nicht kompatibel und damit für eine realistische Umsetzung ungeeignet. Dies verwundert nicht, betont doch die Landesregierung selbst, dass eine zusätzliche Überprüfung im Detail auf lokaler Ebene bei allen Flächen erforderlich sei.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

  1. Sind die ausgewiesenen Flächen beiden Kategorien mit der Stadt Freiburg im Vorfeld abgestimmt worden?
  2. Gibt es bereits großflächige Freiflächen-PV-Anlagen auf Gemarkung Freiburg, wenn Ja, wo und welcher Größenordnung und mit welchem Betreiber?
  3. Welche der in beiden Kategorien ausgewiesenen Freiburger Flächen des Energieatlasses sind nach Auffassung der Verwaltung für die Anlage einer Freiflächen-PV-Anlage mit welcher Leistung geeignet? Besonderes Augenmerk sollte dabei den Flächen entlang der Autobahn und den Schienenstrecken gelten.
  4. Wie stellen sich die jeweiligen Grundeigentumsverhältnisse bei diesen Eignungsflächen dar?
  5. Wäre nach Einschätzung der Verwaltung bei Realisierung von PV-Anlagen auch weiterhin eine ggfs. bereits bestehende landwirtschaftliche Nutzung möglich oder welche Änderungen wären absehbar?
  6. Welche Schritte (z.B. Änderung des Flächennutzungsplanes, Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens etc.) wären für die Bereitstellung derartiger Flächen für PV-Anlagen erforderlich?
  7. Welche der grundsätzlich geeigneten potenziellen Freiflächenanlagenstandorte will die Verwaltung mit welchem Verfahren und in welchem zeitlichen Rahmen ggfs. für eine PV-Nutzung entwickeln und welche Investoren ständen dabei zur Verfügung (z.B. badenova, Bürgerenergiegenossenschaften, Ökostromgruppe etc.)?
  8. Wie kann eine frühzeitige und ergebnisoffene Beteiligung der Grundeigentümer sowie der PächterInnen der möglicherweise für eine PV-Freiflächennutzung geeigneten Flächen gewährleistet werden?
  9. Welche Aktivitäten mit welchen Ergebnissen wurden bislang seitens der Stadtverwaltung unternommen, um die seit 2006 im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Sonderbauflächen für großflächige Fotovoltaikanlagen (v.a. auf bestehenden und geplanten Park&Ride-Anlagen sowie ein Standort am Mundenhof) zu realisieren? Was beabsichtigt die Verwaltung künftig zu unternehmen, um eine bestmögliche Nutzung dieser Flächen für PV-Anlagen zu gewährleisten?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Maria Viethen, Fraktionsvorsitzende

Eckart Friebis, Fraktionsgeschäftsführer, Stadtrat

Nachrichtlich der Umweltbürgermeisterin, dem Baubürgermeister, dem Liegenschaftsbürgermeister sowie den lokalen Medien