Klimaschutz bei den städtischen Gesellschaften? Grüne haken nach 15. Februar 2019 Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind wichtige Querschnittsaufgaben für alle Zuständigkeitsbereiche der kommunalen Selbstverwaltung. Solange noch keine gesonderten Nachhaltigkeitsberichte der städtischen Gesellschaften vorliegen, muss der Gemeinderat in anderer Form regelmässig über die Klimaschutzaktivitäten von Stadtwerken, Stadtbau und Co. unterrichtet werden. Klimaschutzmaßnahmen bei Beteiligungen der Stadt Freiburg – Nachhaltigkeitsberichte der städtischen Gesellschaften Fraktionsanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO außerhalb von Sitzungen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Beteiligungsbericht 2018 der städtischen Gesellschaften, Eigenbetriebe und Zweckverbände wird auf S. 9f ausgeführt, dass die Stabsstelle Nachhaltigkeitsmanagement mit den städtischen Gesellschaften die Anwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) erarbeite. Zitat: „Ziel ist, ein Nachhaltigkeitsmonitoring anhand der Freiburger Nachhaltigkeitsziele zu entwickeln und die nach DNK-Kriterien erstellten Nachhaltigkeitsberichte der städtischen Gesellschaften dem Gemeinderat vorzulegen.“ Diese Inaussichtstellung künftiger Nachhaltigkeitsberichte war offensichtlich auch eine Begründung der Verwaltung dafür, dass das erstmals im vorhergehenden Beteiligungsbericht 2017 eingeführte Kapitel „Klimaschutz“ bei den einzelnen Gesellschaften, im aktuellen Beteiligungsbericht 2018 nicht fortgeführt wurde. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung nachfolgender Fragen: Wie stellt sich der aktuelle Sachstand bei der Erarbeitung der nach DNK zu erstellenden Nachhaltigkeitsberichte bei den einzelnen Gesellschaften dar? Wann genau und in welcher Form ist die angekündigte Vorlage der einzelnen Nachhaltigkeitsberichte der städtischen Gesellschaften an den Gemeinderat vorgesehen? Wann genau und in welcher Form ist die angekündigte Vorlage aller Nachhaltigkeits-berichte der städtischen Gesellschaften an den Gemeinderat vorgesehen? Sollte die Vorlage einzelner bzw. die gesamthafte Vorlage aller Nachhaltigkeitsberichte der städtischen Gesellschaften an den Gemeinderat nicht bis zur Erstellung des nächsten Beteiligungsberichts 2019 gewährleistet sein, ist die Verwaltung dann bereit, stattdessen die in den jeweiligen Gesellschaften bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen bzw. Investitionen zur Verbesserung des Klimaschutzes – analog des Beteiligungsberichts 2017 – erneut in einem eigenen Kapitel Klimaschutz im Beteiligungsbericht 2019 darzustellen? Falls nicht, weshalb nicht? Welche alternativen Darstellungsmöglichkeiten der klimaschutzrelevanten Aktivitäten der städtischen Gesellschaften – zumindest einmal jährlich und in gesamthafter Darstellung für Gemeinderat und Öffentlichkeit – wären ansonsten nach Auffassung der Verwaltung in der Übergangszeit denkbar und in welcher konkreten Form umsetzbar? Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind prioritäre Querschnittsaufgaben für alle Zuständigkeitsbereiche der kommunalen Selbstverwaltung. Sämtliche Dienststellen und Gesellschaften der Stadt Freiburg müssen dazu ihren Beitrag leisten und dies in geeigneter Form auch regelmäßig sowie nachvollziehbar und transparent in der Öffentlichkeit und gegenüber dem Gemeinderat darlegen. Die seitens der Stadtverwaltung angekündigten Nachhaltigkeitsberichte aller städtischen Gesellschaften nach DNK stellen hierfür eine geeignete Ausgangsbasis dar. Solange diese Berichte jedoch noch nicht für alle Gesellschaften vorliegen und öffentlich kommuniziert werden können, ist übergangsweise eine anderweitige Darstellung – zumindest deren klimaschutzrelevanter Aktivitäten – für Gemeinderat und Öffentlichkeit erforderlich. Dies sollte vorzugsweise mittels eines eigenen Kapitels Klimaschutz bei den betroffenen Gesellschaften in den alljährlichen Beteiligungsberichten erfolgen – analog der Ausgabe 2017. Für die Fraktion B‘90/DIE GRÜNEN gez. Maria Viethen Fraktionsvorsitzende
Anfrage Außenflächen der Hallenbäder als Freiflächen? 20. November 202421. November 2024 Im Frühjahr 2021, während der Pandemie, hat unsere Fraktion bereits einmal die Nutzung der Außenflächen der Hallenbäder als öffentliche Freiflächen vorgeschlagen. Damals wurde dies u.a. wegen der Sicherheits- und Hygiene- vorschriften. Mit einer neuen Anfrage greifen wir das Thema jetzt wieder auf. Wir fragen nach, inwiefern die Außenflächen des Westbads, aber auch die Außenflächen der anderen Freibäder öffentlich nutzbar sind.
Interfraktionelle Anfrage Wie steht es um den Sanierungsbedarf in den städtischen Sporthallen? 19. November 202421. November 2024 In den städtischen Sporthallen ist ein Sanierungsstau entstanden. Die Zufriedenheit mit der aktuellen Sportstättensituation wird von den befragten Sportvereinen mit der Note 3,7 eher als unterdurchschnittlich bewertet. Deswegen fragen wir in einer interfraktionellen Anfrage nach, wie sich der Zustand der Hallen seit 2016 entwickelt hat und welche Mittel im aktuellen Haushalt für eine Sanierung vorgesehen sind.