„2. Teilbebauungsplan „Eckbereich zwischen Bismarckallee, Friedrichstraße und Colombistraße“ [Europaviertel], DS G-19/108
h i e r : Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 22 der Sitzung des Gemeinderats am 09.07.2019


Der Gemeinderat möge beschließen:
„Der Beschlussantrag der Verwaltung auf S.1 der Drucksache G-19/108 vom 19.06.2019 wird um folgende Ziffern 3 und 4 ergänzt:
3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, bei der Weiterentwicklung der Planungskonzeption sowie der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens folgende Zielsetzungen, u.a. in den Verhandlungen mit den Verfahrensbeteiligten, bestmöglich umzusetzen:
-
-
- Realisierung einer überwiegend öffentlichen Nutzung in den Erdgeschosszonen
-
-
-
- Frühzeitige Vorlage eines standortverträglichen attraktiven Nutzungskonzeptes für die Obergeschosse
-
-
-
- Keine weitere Hotelnutzung
-
-
-
- Realisierung einer möglichst umfangreichen gemischten Wohnnutzung in geeigneten Gebäudeteilen, bspw. durch Nutzung des § 6a BauNVO „Urbane Gebiete“
-
-
-
- Realisierung eines angemessenen Teils des entstehenden Wohnraums als öffentlich geförderte Mietwohnungen im Rahmen der anzuwendenden baulandpolitischen Grundsätze
-
-
-
- Prüfung der Erreichbarkeit des Blockinnenbereiches von Friedrichstraße und Bismarckallee aus – z.B. mittels einer entsprechenden Durchlässigkeit zumindest in den Erdgeschosszonen
-
-
-
- Gewährleistung einer hohen architektonischen Qualität der Neubauten (z.B. durch gegliederte Fassaden) sowie des Gesamtensembles, bspw. durch Hinzuziehung des Gestaltungsbeirats
-
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den gemeinderätlichen Bauausschuss frühestmöglich über den jeweiligen Verhandlungsstand zu den genannten Zielsetzungen Ziffer 3. a-g zu informieren.“
Für die Fraktion B‘90/DIE GRÜNEN
gez. Maria Viethen
Fraktionsvorsitzende
Eckart Friebis
Stadtrat/Fraktionsgeschäftsführer