„Nur der Bau weiterer Wohnungen kann die Preisspirale dämpfen“ 6. Dezember 201611. Februar 2017 Neue Wohnungen entstehen - z.B. in Gutleutmatten Rede von Gerhard Frey, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, zu TOP 11 der Gemeinderatssitzung am 06.12.2016: Mietspiegel 2017 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister, Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss zugeben, dass ich erst einmal erschrocken bin, als ich die Steigerung der Mietpreise um 6,5 % seit der letzten Fortschreibung des Mietspiegels im Jahr 2015 realisiert habe. Zwar relativiert sich diese Steigerung, wenn man den ganzen 4-Jahreszeitraum seit der letzten Erhebung 2013 betrachtet, auf jährlich 2,35 %. Aber auch dieser Wert liegt deutlich über den Verbraucherpreisindizes. Stadtrat Gerhard Frey (Bild: Britt Schilling) Die Durchschnittsmietspiegelmiete von 8,25 € pro Quadratmeter ab 2017 zeigt eine kontinuierliche, überdurchschnittliche Steigerung der Mieten in den letzten 10 Jahren. Freiburg liegt damit – wenig überraschend – im Trend aller größeren Städte in Baden-Württemberg. Betrachtet man zudem die Angebotsmieten, dann muss man davon ausgehen, dass in Freiburg aktuell bei Neuverträgen Mieten von 10 € und mehr pro Quadratmeter im Durchschnitt verlangt werden. Auch die seit einem Jahr geltende Mietpreisbremse – mit ihren vielen Ausnahmen – hat noch keinerlei Bremswirkung gezeigt. In ganz Berlin gibt es bisher nur 6 Klagen und eine gerichtliche Entscheidung – zugunsten der Mieter. In Hamburg, München, Frankfurt und Stuttgart hat bisher noch kein einziger Mieter wegen zu hoher Mieten geklagt. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Evaluation zur Mietpreisbremse. Das Ergebnis der aktuellen Mietspiegelerhebung bestätigt die Haltung der Mehrheit in diesem Gemeinderat und auch meiner Fraktion, dass nur der Bau weiterer Wohnungen in Freiburg die Preisspirale bei den Mietkosten dämpfen kann. Und dass nur durch Wohnungsneubau die Mieten in Freiburg langfristig bezahlbar bleiben. Das Ergebnis des Mietspiegels bestätigt, dass der neue Stadtteil Dietenbach notwendig ist und dass auch die Flächen aus dem Perspektivplan für zusätzlichen Wohnungsbau zwingend erforderlich sind. Ich möchte nochmals daran erinnern, dass die einzige Phase in der die Durchschnittsmieten nicht weiter stiegen, die Zeitspanne war, als gleichzeitig im Vauban wie auch im Rieselfeld neue Wohnungen realisiert wurden. Und das Ergebnis des Mietspiegels zeigt auch, dass wir die Mieter, die keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, nicht im Regen stehen lassen dürfen. Wir brauchen auch bezahlbare Wohnungen für die Schwellenhaushalte und dürfen uns nicht allein auf den Bau geförderter Mietwohnungen fokussieren. Meine Fraktion ist trotz der Steigerungen 2017 nach wie vor davon überzeugt, dass der Mietspiegel sich grundsätzlich mietpreisdämpfend auswirkt. Alle großen Städte in Baden-Württemberg haben inzwischen dieses gerichtsfeste Instrument als Preisvergleich der Mieten in ihren Städten eingeführt. Seit Jahren fordern viele gesellschaftliche Gruppierungen, dass nicht wie bisher nur die Wohnungen, in denen innerhalb der letzten 4 Jahre eine Mieterhöhung erfolgte oder die in diesem Zeitraum neu vermietet wurden, in den Mietspiegel einfließen, sondern dass dieser Zeitrahmen deutlich ausgeweitet wird. Meine Fraktion kann nicht nachvollziehen, warum die Bundes-SPD, mit dem zuständigen Minister, in der große Koalition in Berlin diese Änderung in der laufenden Legislaturperiode nicht durchsetzen konnte. Den Erhebungszeitraum auf 6 oder 8 Jahre auszuweiten ist kein statistischer Trick, sondern ein Mietspiegel auf dieser Basis würde der tatsächlich verlangten Durchschnittsmiete in Freiburg noch näher kommen und auch die Datengrundlage zur Erstellung des Mietspiegels würde deutlich steigen. Diese überfällige Gesetzesänderung würde auch dem in Teilen der Bevölkerung immer noch vorhanden negativen Image des Mietspiegels, nämlich er sei ausschließlich ein Mieterhöhungsspiegel, entgegenwirken. Nach Aussage von GEWOS hat mit dieser Begründung ein Teil der in der Stichprobe ausgewählten Mieter eine Mitwirkung an der Mietspiegelbefragung verweigert. Fahrlässig waren in diesem Zusammenhang auch die Äußerungen von Prof. Kauermann aus München, der die statistische Methodik des Freiburger Mietspiegels bemängelte. Solange aber die Gerichte den Freiburger Mietspiegel nicht anzweifeln und er als Grundlage für ihre Entscheidungen weiterhin herangezogen wird, ergibt sich für meine Fraktion kein politischer Handlungsbedarf. Zwei Wünsche bzw. Vorschläge hätten wir noch: Erstens: Der Mietspiegel 2017/2018 sollte kostenlos als PDF-Download auf der Homepage der Stadt Freiburg zur Verfügung gestellt werden, damit er für Mieter und Vermieter jederzeit einsehbar ist. Und Zweitens: Die Erhebung für den Mietspiegel in vier Jahren sollte mit größerem zeitlichen Abstand zu den Sommerferien stattfinden. Zum Schluss möchten wir uns bei der Arbeitsgruppe Mietspiegel, moderiert von Herrn Rechtsanwalt Hannemann aus Karlsruhe, für die Begleitung der Neuerstellung des Freiburger Mietspiegels bedanken. Der Mietspiegel ist ein wichtiges Instrument der Marktregulierung und der fachkundige Rat des Expertengremiums ist hierfür unabdingbar.
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