Anfrage Solaranlagen & Denkmalschutz 22. Oktober 202018. Februar 2022 Im Energiebereicht des Gebäudemanagements für das Kalenderjahr 2019 ist zu lesen, dass eine Reihe von städtischen Gebäuden aus Gründen des Denkmalschutzes nicht mit Solaranlagen versehen werden können. Da immer mehr Bauwerke unter Denkmalschutz gestellt werden, fehlen so zunehmend wichtige Flächen für eine klimafreundliche Energieerzeugung. In einer interfraktionellen Anfrage an die Verwaltung fragen wir nach, welche städtischen Gebäude unter Denkmalschutz stehen und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, darauf Solaranlagen zu installieren. Wir sind der Überzeugung, dass auch denkmalschutzrechtliche Vorschriften große Spielräume für Solaranlagen auf Gebäudedächern lassen. Anfrage nach §24 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen Fraktionsvorsitzende Maria Viethen (Bild: Britt Schilling) Stadtrat Lars Petersen (Bild: Britt Schilling) Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn, sehr geehrter Herr Baubürgermeister Prof. Haag, sehr geehrte Frau Umweltbürgermeisterin Stuchlik, im Energiebericht des Gebäudemanagements für das Kalenderjahr 2019 findet sich die Bemerkung, dass eine Reihe von städtischen Gebäuden aus Gründen des Denkmalschutzes nicht mit PV-Anlagen versehen werden können. Dies verstärkt sich offenbar noch, weil in den letzten Jahren nicht nur historische Gebäude, sondern verstärkt auch Bauwerke unter Denkmalschutz gestellt werden, die in den letzten Jahrzehnten errichtet worden sind. Die Möglichkeiten der Stadt, auf eigenen Gebäudedächern CO2-freien Strom zu produzieren werden dadurch merklich eingeschränkt. Wir bitten zunächst um Beantwortung folgender Fragen: Welche städtischen Gebäude stehen unter Denkmalschutz? Sofern vorhanden bitten wir zusätzlich um Darstellung in Form einer Übersichtskarte. Bei welchen dieser Gebäuden erfolgt eine Stromerzeugung über PV-Anlagen? Bei welchen Gebäuden führt der geschilderte Konflikt mit dem Denkmalschutz dazu, dass das Anbringen von PV-Anlagen unterbleibt? Bei welchen dieser Gebäuden erfolgte eine energetische Sanierung? Bei welchen Gebäuden führt der geschilderte Konflikt mit dem Denkmalschutz dazu, dass eine energetische Sanierung unterbleibt? Wir bitten weiter um Klärung der rechtlichen Voraussetzungen für das Anbringen von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden durch das Rechtsamt unter besonderer Beachtung der Innenstadtsatzung. Soweit uns bekannt, lassen auch denkmalschutzrechtliche Vorschriften große Spielräume für die Stromgewinnung über PV-Anlagen auf Gebäudedächern. Wir bitten Sie darum, das Thema aufzuarbeiten und den Gemeinderat zunächst schriftlich zu informieren. Wir werden dann entscheiden, ob eine Befassung des Gemeinderats mit diesem Thema erforderlich ist. Mit freundlichem Gruß, Maria Viethen & Lars Petersen, Stadträt*innen, Bündnis 90/ Die Grünen Simon Sumbert und Ramon Kathrein Stadträte, JUPI Carolin Jenkner und Bernhard Schätzle Stadträt*innen, CDU Julia Söhne und Renate Buchen, Stadträt*innen, SPD/ Kulturliste Sascha Fiek, Stadtrat, FDP Kai Veser Stadtrat, Freie Wähler Wolf Dieter Winkler, Stadtrat, Freiburg Lebenswert Anfrage gestellt am 22.10.2020 beantwortet am 15.12.2020 Antwort der Stadtverwaltung
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