Evalution der Suchtberatungsstellen

Anfrage von B90/Grüne vom 07.09.2016

Evaluationsprozess zur zukünftigen Förderung der Psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen für Suchtgefährdete und -kranke (PSB) sowie des Kontaktladens (KL) in Freiburg. Erste Ergebnisse und Empfehlungen. (s. TOP 8 der GR-Sitzung am 26.07.2016, Drucksache G-16/154)

hier: Fraktionsanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO außerhalb von Sitzungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wie bei der Gemeinderatssitzung am 26.07.2016, (TOP 8, Drucksache G-16/154) angekündigt, bitten wir um die Beantwortung folgender noch offener Fragen zur zukünftigen Förderung der Freiburger Suchtberatungsstellen.

  1. Neue Fördersystematik: Ist die vorgesehene neue Fördersystematik kompatibel mit der Landesförderung, insbesondere bei der Förderung von ambulanten Behandlungen, Prävention und Nachsorge? Die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg zu diesen Angeboten sind Voraussetzung für die Anerkennung und Förderung als PSB. Die Landesförderung beträgt derzeit 16.900€ je 100%iger Fachkraftstelle. Wir bitten darum, dieses mit dem Sozialministerium explizit abzugleichen, damit die Förderung auch unter einer neuen Freiburger Förderstruktur erhalten bleibt.
  2. Wie wird sichergestellt, dass Freiburger BürgerInnen, die über ihre Krankenkassen und Rentenversicherungsträger nicht kostendeckend finanziert werden, künftig an Angeboten der ambulanten Rehabilitation und Nachsorge partizipieren können?
  3. Prävention: Wie ist die die künftige Finanzierung der Prävention in der Suchthilfe vorgesehen? Freiburg verfügt über eher begrenzte Möglichkeiten, Spenden und Sponsoring zu akquirieren, im Gegensatz zu reichen Städten wie Hamburg mit großen Playern wie z.B. die Airbus-Group. Wer soll in den Beratungsstellen für Fundrainsing und Akquise von Spenden und Sponsoring zuständig sein und wer finanziert diese Stellen? Wer soll die Prävention durchführen und zu welchen Bedingungen, wenn es nicht als Leistungssegment definiert wird? Wie soll zukünftig mit der Prävention an Schulen, in Jugendhäusern etc. verfahren werden? Wer soll für diese Präventionsleistungen finanziell aufkommen?
  4. Wie können Eigenmittel erwirtschaftet werden, wenn zusätzliche Angebote wie Nichtraucherkurse und Führerscheinkurse durch externe Fachkräfte honoriert werden müssen? Festangestellte dürfen nicht gleichzeitig Honorarverträge mit dem gleichen Träger schließen.
  5. Wie werden die Overheadkosten umfasst? Welche Kosten sind fix und welche leistungsbezogen?
  6. Kommunale Steuerung: Wie wurde bisher gesteuert? Wir hätten hierzu gerne Erläuterungen zur Suchtberatungsstelle Drobs und zum Kontaktladen. Aus dem Gutachten gewinnt man den Eindruck, dass weder bei der Suchtberatungsstelle Drobs noch dem Kontaktladen eine kommunale Steuerung erfolgt ist. Das Gutachten vermittelt den Eindruck, dass die Suchtberatungsstelle Drobs und der Kontaktladen ihren originären Aufgaben wie Beratung, ambulante Therapie, Vermittlung in stationäre Einrichtungen, Prävention an Schulen, Erwirtschaftung von Eigenmitteln (z.B. durch Führerschein- oder Nichtraucherkurse) nicht oder nur sehr zurückhaltend nachgekommen sind. Welche konkreten Vereinbarungen gab es mit der Suchtberatungsstelle Drobs und dem Kontaktladen zu o.g. Leistungssequenzen? Wie wurde verfahren, wenn die Vereinbarungen nicht erfüllt wurden? Wie soll künftig kommunal gesteuert werden, z.B. bei der Einhaltung von Absprachen? Welche Konsequenzen sind bei Nichteinhaltung der Leistungsvereinbarungen vorgesehen?
  7. Wann soll der Sozialausschuss über die Grundlagen der Fördergespräche informiert werden? Derzeit gibt es lediglich Eckpunkte.

Für die Beantwortung der Fragen bedanken wir uns im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Frey
stv. Fraktionsvorsitzender

Pia Federer
Stadrätin