Innenstadt stärken – Privatinitiative fördern 7. November 20144. April 2017 Artikel im Amtsblatt vom 07.11.2014 Die neue Initiative „WIR – Die Freiburger Innenstadt“, ein Zusammenschluss von Einzelhändlern, darunter viele inhabergeführte Geschäfte, hat sich in einem Brief an OB und Gemeinderat gewandt und angesichts schwieriger Rahmenbedingungen um Unterstützung und ein offenes Ohr für ihre Probleme gebeten. Generell steht der innerstädtische Einzelhandel vor Herausforderungen: verzerrter Wettbewerb zugunsten großer Einkaufszentren auf der grünen Wiese, zunehmender Internethandel, steigende Mieten, fortschreitende Filialisierung und stagnierende Kaufkraft. Lokale Faktoren – wie die vielen Baumaßnahmen in Freiburg – verschärfen die Situation und führen zu teilweise erheblichen Umsatzeinbußen. Weil wir um die herausragende Bedeutung des Einzelhandels für eine lebendige Innenstadt, für die Wirtschaftskraft, für Arbeitsplätze, die Versorgung der Freiburger Bevölkerung und der gesamten Region, wie auch für den Tourismus wissen, haben wir die neue Initiative begrüßt, das „Runde Tisch“-Angebot gerne angenommen und freuen uns auf konstruktive Diskussionen. Diese werden im Januar beginnen – auch der OB hat zugesagt. Vielleicht gilt dann schon ein neues Gesetz der grün-roten Landesregierung, mit dem der innerstädtische Einzelhandel und die Attraktivität der Zentren gestärkt werden sollen. Dieses gerade im Landtag diskutierte „Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative“ soll engagierte inhabergeführte Geschäfte sowie Hauseigentümer in den Stadtzentren unterstützen. Denn bislang stieß manch freiwillig initiierter Vorstoß zur Aufwertung von Geschäftsquartieren (gemeinsame Werbeaktionen, Weihnachtsbeleuchtung, attraktivere Straßenraumgestaltung) schnell an finanzielle und organisatorische Grenzen oder scheiterte am Trittbrettverhalten und mangelnder Solidarität anderer (Filialisten, auswärtige Grundstückseigentümer, institutionelle Anleger). Künftig soll es möglich sein, dass in abgegrenzten „Aufwertungsbereichen“ privat organisierte Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der ansässigen Betriebe per Kommunalsatzung realisiert werden. Die Kosten werden über eine Sonderabgabenerhebung auf alle profitierenden Grundstückseigentümer umgelegt (Ausnahme: Wohnnutzung). Dazu müssen mind. 15% der Eigentümer einen Antrag bei der Stadt einreichen. Stimmt diese zu, wird nach öffentlicher Anhörung auf Basis eines Maßnahmen- und Finanzierungskonzeptes der Aufwertungsbereich festgelegt und die erforderliche Abgabe erhoben (max. 10% des Einheitswerts) – es sei denn, dass mehr als ein Drittel der Abgabepflichtigen dies ablehnt. Es liegt also bald an den Einzelhändlern selbst, ob sie diese Chance nutzen wollen.
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