Interfraktionelles Schreiben zum Stadttunnel Freiburg

Interfraktionelles Schreiben an Verkehrsminister Dobrindt von CDU, B 90/Grüne, SPD, FL/FF, FW, FDP, JF und UL vom 06.08.2015

Betrifft: Stadttunnel Freiburg
hier: Höherstufung in den „Vordringlichen Bedarf“ Bundesverkehrswegeplan

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

von unseren örtlichen MdBs erfahren wir, dass der „Referentenentwurf“ zur Fortschreibung des BVWP bereits im Spätsommer 2015 veröffentlicht werden soll. Die überwältigende Mehrheit des Freiburger Gemeinderats wendet sich deshalb heute an Sie, um für die Unterstützung eines elementar wichtigen Anliegens zu werben: Die Höherstufung des Freiburger „Stadttunnels“ – des wichtigsten Verkehrsprojekts unserer wunderschönen Stadt in diesem Jahrhundert. Das werden Ihnen sicher fast alle Menschen hier bestätigen!

Nachfolgend möchten wir hier nochmals die wesentlichen Argumente auflisten, welche den Stadttunnel zu einem so eminent bedeutsamen Vorhaben für Freiburg machen:

  1. Zunächst: Der Stadttunnel ist primär natürlich ein Bundesfernstraßenprojekt. Die überragende Bedeutung der heute mitten durch die Stadt führenden Bundesstraße 31 für den überörtlichen Verkehr (und hier v.a. für den Schwerlastverkehr) wurde auch dadurch dokumentiert, dass 2012 für den Fall der Realisierung des Stadttunnels eine Aufstufung zur Bundesautobahn erfolgte.
  2. Neben der verkehrlichen Bedeutung ist der Stadttunnel aber v.a. ein überragend wichtiger Meilenstein für die Stadtentwicklung Freiburgs. Auf ca. 1,8 km zerschneidet heute die Verkehrsachse der B31 die Freiburger Innenstadt genau an jener Stelle, an der die „Dreisam“ den einzigen urbanen Stadtraum eines Flussufers schafft; dieser ist aber seit Jahrzehnten eine verkehrsumtoste Transitachse ohne jede Aufenthaltsqualität – mit allen negativen Begleiterscheinungen wie Lärm, extreme Schadstoffkonzentrationen (s.u.), hohe Verkehrsgefährdung, Trennwirkung, desolates Stadtbild etc.
  3. Bei der letzten Fortschreibung des BVWP war es gelungen, für eine Röhre des Tunnelprojekts die Einstufung in den „Vordringlichen Bedarf“ zu erreichen (für die 2. Röhre war „weiterer Bedarf“ mit „Planungsrecht“ anerkannt). Inzwischen sind die einschlägigen Richtlinien für Tunnelplanungen – aus Gründen der Verkehrssicherheit – so abgeändert worden, dass die hier prognostizierte Verkehrsmengen in einer Tunnelröhre nicht mehr abgewickelt werden dürfen. Die logische Konsequenz kann deshalb nur lauten, das Gesamtvorhaben höherzustufen.
  4. Als „Lückenschluss“ zwischen zwei vierspurigen, autobahnähnlich ausgebauten Zubringerstraßen, die von Westen und Osten in die Stadt führen, ist die Notwendigkeit des Stadttunnels auch völlig unbestritten; er wurde im Übrigen seit Jahrzehnten immer wieder versprochen – auch von Seiten der Bundesregierung.
  5. Im Rahmen der Luftreinhalteplanung wurde erst kürzlich wieder seitens des Regierungspräsidiums festgestellt, dass die extremen Grenzwertüberschreitungen an der innerörtlichen Trasse (die Messstelle ermittelt regelmäßig Werte, die zu den 10 „Spitzenreitern“ im ganzen Bundesgebiet zählen) einzig durch den Bau des Stadttunnels beherrschbar werden. In diesem Zusammenhang droht der Bundesrepublik sogar ein u.U. sehr teures Strafverfahren seitens der EU.
  6. Die von der B31 ausgelöste extreme Schadstoffsituation könnte schließlich dazu führen, dass betroffene Bürger auf dem Klageweg drastische Einschnitte in die herrschende Verkehrssituation erzwingen – mit unabsehbaren Folgen für die gesamte Region (u.a. wegen der dann unvermeidbaren Ausweichströme v.a. durch den überregionalen Schwerlastverkehr in benachbarte Schwarzwaldtäler).
  7. Der Stadttunnel eröffnet aber auch – neben den unbestreitbaren Verbesserungen für den Durchgangsverkehr – ungeahnte Chancen für Verbesserungen bei der innerstädtischen Verkehrs-Infrastruktur mit weiteren deutlichen Steigerungen beim „Modal Split“ für den Umweltverbund.
    Aus diesem Grunde ist das Projekt auch von einem nahezu vollständigen Konsens im Gemeinderat getragen; die einmütige Unterstützung von der CDU bis zu den GRÜNEN dürfte bei einem Vorhaben dieser Dimension bundesweit ziemlich einmalig sein. Auch in der Bevölkerung ist diese
    Stimmung nahezu allumfassend.
  8. Und nicht zuletzt: Die Stadt Freiburg hat für das Vorantreiben der konzeptionellen Planung durch eine Vorfinanzierung 5 Mio. Euro aus dem kommunalen Haushalt bereitgestellt – ermutigt auch von der Bundesregierung, dass damit die Chancen auf eine baldige Realisierung des Stadttunnels steigen. Ein solches finanzielles Engagement ist bundesweit nach unserer Kenntnis nahezu beispiellos.

In den vergangenen Jahren wurden im Bundesgebiet zahllose Ortsumfahrungen gebaut – zur Entlastung der betroffenen Menschen. In Freiburg wurde in der gleichen Zeit die B31 vierspurig von Ost und West in die Stadt hineingeführt – viele tausend Menschen entlang dieser Trasse sind in ihrer Wohn- und Lebensqualität massiv beeinträchtigt. Eine Um-fahrung lässt sich nicht mehr verwirklichen – vergleichbare Entlastung kann es hier nur als Unter-fahrung geben – eben durch den Stadttunnel. Sehr geehrter Herr Bundesminister, im Namen der ganzen Stadt bitten wir Sie herzlich, ein altes Versprechen der Politik einzulösen und all Ihren Einfluss geltend zu machen, damit der Freiburger Stadttunnel bald eine echte Realisierungschance erhält. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist die genannte Höherstufung im BVWP.

Haben Sie schon jetzt herzlichen Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Viethen
Fraktion DIE GRÜNEN

Wendelin Graf von Kageneck
CDU-Fraktion

Renate Buchen
SPD-Fraktion

Wolf-Dieter Winkler
Freiburg Lebenswert/Für Freiburg

Dr. Johannes Gröger
Fraktion Freie Wähler

Lukas Mörchen
Junges Freiburg

Patrick Evers
FDP-Stadträte

Irene Vogel
Unabhängige Frauen