Schreiben zur Flächennutzungsplan-Änderung Windkraft

Schreiben von B90/Grüne an OB Dr. Dieter Salomon und Baubürgermeister Prof. Martin Haag vom 01.10.2015

 

Flächennutzungsplan-Änderung Windkraft, G-15/146, Sitzung des Gemeinderats am 06.10.15

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Baubürgermeister,

in o.g. Drucksache, die am 06.10.15 im Gemeinderat auf der Tagesordnung
steht, sind in Anlage 4 die nach dem aktuellen Untersuchungsstand für
eine Windkraftnutzung grundsätzlich geeigneten „Potenzialflächen“ auf
Freiburger Gemarkung dargestellt.

Leider ist aus dieser Karte (sowie den anderen Anlagen 1 und 3) nicht
ersichtlich, welche differenzierte Windhöffigkeit die dargestellten
Standorte aufweisen.
Es ist lediglich davon auszugehen, dass lt. Windatlas Baden-Württemberg
alle Standorte über eine Windgeschwindigkeit von mindestens 5,5 m/s in
100 m Höhe verfügen, da diese Minimalwindgeschwindigkeit die Grundlage
der ursprünglichen allerersten Eignungskulisse darstellte.

Da der Ertrag einer Windkraftanlage u.a. exponentiell mit der
Windgeschwindigkeit zunimmt, ist die tatsächliche Windhöffigkeit eines
Standortes von wirtschaftlich entscheidender Bedeutung für dessen
tatsächliche Eignung für die Windkraftnutzung und damit auch ein
wesentlicher Aspekt im politischen Abwägungsprozess.
Dies gilt umso mehr, als zwischenzeitlich unstrittig ist, dass die
Windgeschwindigkeiten des Windatlasses – vor allem im reliefreichen
Schwarzwald – deutlich von den tatsächlichen Windverhältnissen nach
unten abweichen – in der Realität ist deshalb durchschnittlich mit einer
um 0,5 m/s geringeren Windgeschwindigkeit zu rechnen.

Wir bitten deshalb, dass für die in Anlage 3 und 4 dargestellten
potenziellen Windkraftflächen zusätzlich die jeweils lt. Windatlas zu
verzeichnenden Windgeschwindigkeiten, die dort in 1/4 m-Schritten
flächenhaft dargestellt sind, nachgereicht werden. Je nach
kartographischer Darstellbarkeit könnte auch 1/2 m-Differenzierung, also
5,5-6,0 m, 6,0-6,5 m und ggfs. noch höhere Windgeschwindigkeiten erfolgen.

Für das weitere Vorgehen wollen wir prophylaktisch auch noch darauf
hinweisen, dass bei der Abwägung zur Festsetzung der schlussendlichen
Windkraft-Konzentrationsflächen auch zu berücksichtigen ist, dass ein
höheres Windpotenzial durchaus auch ein höheres Konfliktpotenzial bei
der Flächenauswahl rechtfertigt.

Weiter verweisen wir darauf, dass auch die Frage der Wirtschaftlichkeit
– d.h. insbesondere die erforderlichen Kosten für Erschließung und
Stromableitung – für potenzielle Investoren eine wesentliche Rolle bei
der Frage spielt, ob ausgewiesene Standorte tatsächlich für eine
Windkraftnutzung in Anspruch genommen werden oder nur ein Scheinangebot
und damit eine potenzielle Verhinderungsplanung darstellen.

Insofern ist auch eine frühzeitige Einbindung potenzieller Investoren
bei der Beurteilung der Eignung vorgeschlagener Flächen unabdingbar.

MIt freundlichen Grüßen

Für die Fraktion B’90/DIE GRÜNEN

Eckart Friebis
Stadtrat