Schreiben zur Flächennutzungsplan-Änderung Windkraft 1. Oktober 201517. März 2017 Schreiben von B90/Grüne an OB Dr. Dieter Salomon und Baubürgermeister Prof. Martin Haag vom 01.10.2015 Flächennutzungsplan-Änderung Windkraft, G-15/146, Sitzung des Gemeinderats am 06.10.15 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Baubürgermeister, in o.g. Drucksache, die am 06.10.15 im Gemeinderat auf der Tagesordnung steht, sind in Anlage 4 die nach dem aktuellen Untersuchungsstand für eine Windkraftnutzung grundsätzlich geeigneten „Potenzialflächen“ auf Freiburger Gemarkung dargestellt. Leider ist aus dieser Karte (sowie den anderen Anlagen 1 und 3) nicht ersichtlich, welche differenzierte Windhöffigkeit die dargestellten Standorte aufweisen. Es ist lediglich davon auszugehen, dass lt. Windatlas Baden-Württemberg alle Standorte über eine Windgeschwindigkeit von mindestens 5,5 m/s in 100 m Höhe verfügen, da diese Minimalwindgeschwindigkeit die Grundlage der ursprünglichen allerersten Eignungskulisse darstellte. Da der Ertrag einer Windkraftanlage u.a. exponentiell mit der Windgeschwindigkeit zunimmt, ist die tatsächliche Windhöffigkeit eines Standortes von wirtschaftlich entscheidender Bedeutung für dessen tatsächliche Eignung für die Windkraftnutzung und damit auch ein wesentlicher Aspekt im politischen Abwägungsprozess. Dies gilt umso mehr, als zwischenzeitlich unstrittig ist, dass die Windgeschwindigkeiten des Windatlasses – vor allem im reliefreichen Schwarzwald – deutlich von den tatsächlichen Windverhältnissen nach unten abweichen – in der Realität ist deshalb durchschnittlich mit einer um 0,5 m/s geringeren Windgeschwindigkeit zu rechnen. Wir bitten deshalb, dass für die in Anlage 3 und 4 dargestellten potenziellen Windkraftflächen zusätzlich die jeweils lt. Windatlas zu verzeichnenden Windgeschwindigkeiten, die dort in 1/4 m-Schritten flächenhaft dargestellt sind, nachgereicht werden. Je nach kartographischer Darstellbarkeit könnte auch 1/2 m-Differenzierung, also 5,5-6,0 m, 6,0-6,5 m und ggfs. noch höhere Windgeschwindigkeiten erfolgen. Für das weitere Vorgehen wollen wir prophylaktisch auch noch darauf hinweisen, dass bei der Abwägung zur Festsetzung der schlussendlichen Windkraft-Konzentrationsflächen auch zu berücksichtigen ist, dass ein höheres Windpotenzial durchaus auch ein höheres Konfliktpotenzial bei der Flächenauswahl rechtfertigt. Weiter verweisen wir darauf, dass auch die Frage der Wirtschaftlichkeit – d.h. insbesondere die erforderlichen Kosten für Erschließung und Stromableitung – für potenzielle Investoren eine wesentliche Rolle bei der Frage spielt, ob ausgewiesene Standorte tatsächlich für eine Windkraftnutzung in Anspruch genommen werden oder nur ein Scheinangebot und damit eine potenzielle Verhinderungsplanung darstellen. Insofern ist auch eine frühzeitige Einbindung potenzieller Investoren bei der Beurteilung der Eignung vorgeschlagener Flächen unabdingbar. MIt freundlichen Grüßen Für die Fraktion B’90/DIE GRÜNEN Eckart Friebis Stadtrat
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