Fraktionsanfrage vom 14. März 2017 nach § 24 Abs. 4 GemO zur Sitzung des Hauptausschusses am 27. März 2017, Drucksache G-16/175
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit der Gemeinderatsdrucksache G-16/175 schlägt die Verwaltung vor, die dritte Ausbaustufe der Schulkindbetreuung auf das Schuljahr 2019/20 zu verschieben. Zudem sollen laut der schriftlichen Antwort des Amtes für Schule und Bildung vom 27.2.2017 auf eine Anfrage der SPD-Fraktion weniger Betreuungsplätze neu hinzukommen, als geplant. Begründet wird dies mit Kostensteigerungen beim bisherigen Ausbau, notwendigen Qualitätsverbesserungen sowie Raum- und Fachkräftemangel.

Die Träger der Schulkindbetreuung und die Stadtverwaltung erheben derzeit den Bedarf an Schulkindbetreuungsplätzen in Form einer Elternbefragung für das kommende Schuljahr 2017/18. Sofern es mehr Nachfrage als Plätze gibt, soll gemäß Vorschlag der Verwaltung die Platzvergabe gemäß Drs. G-16/008 nach Vergabekriterien, die u.a. Erwerbstätigkeit der Eltern und Alleinerziehende prioritär berücksichtigt, erfolgen.
Hierzu bitten wir Sie bis zur zweiten Lesung des Doppelhaushalts 2017/18 folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Schulkindbetreuungsplätze kommen im Schuljahr 2017/18 neu hinzu?
- Von welchem Platzbedarf geht die Verwaltung für das kommende Schuljahr 2017/18 aus bzw. wie ist das bisherige Ergebnis der Elternbefragung an den Grundschulen mit Schulkindbetreuung?
- Kann die Verwaltung sicherstellen, dass alle Eltern, die alleinerziehend, erwerbstätig und in Ausbildung (inkl. Sprachkurs) sind und damit auf einen Betreuungsplatz angewiesen sind, diesen auch erhalten werden?
- Wenn nein, welche Alternativen hätten diese Eltern?
- Bis wann liegen die Ergebnisse der Bedarfserhebung für das Schuljahr 2017/18 vor?
- Gibt es Reservemittel, um auch nach der Haushaltsverabschiedung am 02. Mai 2017 weitere Schulkindbetreuungsplätze auszubauen, sofern sich ein höherer Bedarf ergeben sollte?
gez. Nadyne Saint-Cast
stellvertretende Fraktionsvorsitzende