Windkraft wohin?

Windräder auf dem Rosskopf (Bild: Timothy Simms)

Beitrag im Amtsblatt vom 29.07.2017

Gerade hat der Gemeinderat die Offenlage des Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Windkraftstandorten beschlossen. Was als Ergebnis aus dem vorausgegangenen Standortsuchverfahren übrig blieb, ist recht ernüchternd. Über die schon vorhandenen Standorte Rosskopf (mit kleinen Erweiterungen) und Holzschlägermatte/Schauinsland hinaus gibt es nur eine einzige wirklich neue Fläche, wo bis zu drei Anlagen entstehen können: den Taubenkopf zwischen Talstation Schauinslandbahn und Kappler Großtal.

Alle anderen Standortoptionen sind im Laufe des Verfahrens ausgeschieden. Vorwiegend wegen harter Ausschlusskriterien wie Natur- und Artenschutzaspekten, aber auch aufgrund mangelnder technischer Eignung mancher Flächen. Das fachlich saubere und plausibel nachvollziehbare Suchverfahren lässt kaum mehr politischen Spielraum offen, wenn die vom Gemeinderat  selbst beschlossenen Auswahlkriterien (z.B. Lärmschutzabstände zur Wohnbebauung) ernst genommen werden.

Repowering als Option

Stadtrat Eckart Friebis
Stadtrat Eckart Friebis (Bild: Britt Schilling)

Positiv ist, dass nun die zwei Windmühlen an der Holzschlägermatte rechtlich gesichert werden, die unter CDU-Ministerpräsident und Windkraftgegner Erwin Teufel keine Genehmigung erhielten und nur für 20 Jahre geduldet wurden. Künftig wird so auch ein Repowering mit leistungsfähigen Anlagen möglich.

Diese Option gilt auch für den Bereich Rosskopf/Hornbühl, wo statt mehreren kleinen Anlagen dann weniger, dafür viel effektivere Windmühlen entstehen können, die erheblich mehr Strom wie die Altanlagen liefern. Haben doch derzeit verfügbare Binnenland-Anlagen eine Leistung von bis zu 7,5 Megawatt, also das Vierfache der bestehenden 1,8 MW-Anlagen! Werden auch auf dem Taubenkopf solche neuen modernen Windräder gebaut, könnten wir in ein paar Jahren unser Zwischenziel von 10% Stromerzeugung durch Windkraft auf dem Wege hin zur Klimaneutralität bis 2050 noch erreichen.

Sollte sich aber herausstellen, dass die genannten Optionen doch nicht von Windkraftinvestoren – sei es von Bürgerwindprojekten , badenova oder dritter Seite – nachgefragt werden,  müssen wir reagieren: Dann ist zu entscheiden, ob sehr windhöffige Standorte – z.B. der Ochsenberg nördlich des Schauinslandgipfels, der v.a. aus (nicht unumstrittenen) artenschutzrechtlichen Gründen ausgeschieden wurde – erneut ins Verfahren kommen, um unseren Klimaschutzzielen gerecht zu werden.

Politische Rahmenbedingungen entscheidend!

Standorte sind das eine, die politischen Rahmenbedingungen das andere! Solange sich diese auf Bundesebene nicht ändern, wird selbst bei ausreichendem Flächenangebot kein substanzieller Windkraftausbau in Freiburg und Baden-Württemberg stattfinden. Ausbaudeckel  und zwingende Ausschreibung von Anlagen an die billigsten Anbieter anstelle bisheriger verlässlicher Einspeisevergütungen – diese falschen Weichen hat die große Koalition in Berlin gestellt. Bei der letzten Ausschreibung kam so kein einziges Projekt aus Baden-Württemberg zum Zuge. Kein Wunder, können doch Standorte wie im Schwarzwald – mit hohem Erschließungsaufwand aufgrund  schwieriger Topographie und geringer Anlagenzahl – nicht mit weiträumigen Standorten im norddeutschen Flachland konkurrieren.

Die Konditionen für den Ausbau der regenerativen Energien müssen sich auf Bundesebene deutlich verbessern, damit die Energiewende vorankommt. Bleibt zu hoffen, dass nach der Bundestagswahl im September die Weichen hierzu richtig gestellt werden.