Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes 24. Oktober 2017 Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO außerhalb von Sitzungen Sehr geehrter Oberbürgermeister Dr. Salomon, Am 1. Juli 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Die Zuständigkeit sowohl für die Anmeldung der Prostituierten als auch für die Erlaubniserteilung für Betreiberinnen und Betreiber sowie weitere Beratungsleistungen sollen – so die Homepage des Sozialministeriums – zum 1. November 2017 durch das Inkrafttreten des Landesausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz auf die Stadt- und Landkreise übertragen werden. Der Entwurf dieses Gesetzes liegt vor https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gegen_Gewalt_an_Frauen/ProstSchG-Entwurf-Ausfuehrungsgesetz-BW.pdf). Wir bitten daher um die Beantwortung der nachstehenden Fragen: Stadtrat Gerhard Frey (Bild: Britt Schilling) Stadträtin Nadyne Saint-Cast (Bild: Britt Schilling) Welche Zuständigkeiten werden auf die Stadt Freiburg übertragen? Welche Dienststellen innerhalb der Freiburger Stadtverwaltung werden diese Aufgaben übernehmen? Gibt es schon Überlegungen zu einer Verzahnung mit dem Projekt PINK? Wer wird zukünftig verantwortlich zeichnen für den „Runden Tisch Prostitution in Freiburg“? Welche finanziellen Auswirkungen wird die Übertragung von Zuständigkeiten auf die Stadt für den laufenden Doppelhaushalt und darüberhinaus haben? Ist eine vollständige Übernahme eventueller Kosten durch Land bzw. Bund gegeben? Der Entwurf des Ausführungsgesetzes siedelt die Zuständigkeit der gesundheitlichen Beratung im Stadtkreis Freiburg beim Landratsamt des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald an. Wie ist die Verzahnung der unterschiedlichen Aufgaben und Angebote nach ProstSchutzG gegeben zwischen Stadt Freiburg und dem Landratsamt gegeben? Welche Auswirkungen hat die Zuständigkeit der gesundheitlichen Beratung auf die Finanzierung anderer Beratungsangebote in Freiburg? Mit freundlichen Grüßen Gerhard Frey stellv. Fraktionsvorsitzender Nadyne Saint-Cast stellv. Fraktionsvorsitzende
Interfraktioneller Antrag Interfraktionelle Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO: Stand der Barrierefreiheit an Freiburger Schulen 18. Februar 202519. Februar 2025 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn, Barrierefreiheit an Schulen ist ein grundlegender Bestandteil eines inklusiven Bildungssystems. Die Drucksache G-24/184 zeigt auf, welche Maßnahmen in Freiburg zur Umsetzung inklusiver Bildung bereits ergriffen […]
Anfrage Anfrage nach §24 Absatz 4 GemO: Herstellung von barrierefreien Trassen im Zuge der Fernwärmeerschließung der Innenstadt 18. Februar 202520. Februar 2025 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Martin Horn, Sehr geehrter Bürgermeister Prof. Dr. Martin Haag, die Barrierefreiheit in der Innenstadt stellt uns immer noch vor große finanzielle Herausforderungen. Obgleich der Gemeinderat das […]