Mehr Solarenergie aufs Dach! 5. Juli 2018 Wir brauchen Solarenergie für mehr Klimaschutz. Freiburg macht schon viel, um mehr Solaranlagen auf die Dächer zu bekommen. Nun hat Tübingen eine Beschluss zur verpflichtenden Installation von Solaranlagen auf Neubauten gefasst. Ein Modell auch für Freiburg? Das soll die Stadtverwaltung prüfen! Freiburger Klimaschutzkonzept 2018; hier: Prüfung einer PV-Herstellungsverpflichtung bei Neubauten im Einflussbereich der Stadt Freiburg analog der Beschlussfassung des Gemeinderates Tübingen vom 28.06.2018 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn, derzeit wird das Freiburger Klimaschutzkonzept von 2007 fortgeschrieben. Nach umfangreicher Beteiligung von Bürgerschaft und ExpertInnen soll am 5.Oktober 2018 auf einer Abschlussveranstaltung der bis dahin seitens der Stadtverwaltung erarbeitete Maßnahmenplan öffentlich vorgestellt werden. Im Anschluss daran wird der final von der Verwaltung vorgeschlagene mittelfristige Masterplan „Klimaschutzkonzept 2018“ den gemeinderätlichen Gremien in Form einer haushaltsrelevanten Gemeinderatsdrucksache zur Beratung vorgelegt und vsl. Anfang April 2019 im Rahmen der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2019/2020 beschlossen werden. Der Gemeinderat der Stadt Tübingen hat in seiner Sitzung am 28.06.2018 im Rahmen der dortigen Klimaschutzoffensive einen durchaus interessanten Grundsatzbeschluss zur verpflichtenden Installation von PV-Anlagen beim Verkauf von Grundstücken der Stadt sowie der Wirtschaftsförderung Tübingen (WIT), beim Abschluss städtebaulicher Verträge sowie mittels Festsetzungen in Bebauungsplänen gefasst (siehe Anlagen). Derartige grundsätzliche Optionen zur breiten Anwendung der umweltfreundlichen PV-Technologie wurden auch schon in Freiburg mehrfach in den zurückliegenden Jahren auf Initiative der grünen Fraktion diskutiert, aufgrund der als unklar eingeschätzten Rechtslage sowie angesichts anderweitiger energie- und klimaschutzpolitischer Vorgaben der Stadt Freiburg beim Bau neuer Gebäude aber nicht weiter verfolgt. Die nun in Tübingen mit großer Gemeinderatsmehrheit gefassten Beschlüsse sollten Anlass sein, erneut ein derartiges Vorgehen auch für Freiburg sorgfältig zu prüfen und ggfs. als zielorientierte Ergänzung der bislang lokal ergriffenen Handlungsmöglichkeiten zum dringend erforderlichen Ausbau der regenerativen Energien durch entsprechende Beschlussfassung im Gemeinderat umzusetzen. Hierzu würde sich u.E. die genannte haushaltsrelevante Drucksache zur Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts 2018 anbieten. Wir bitten Sie deshalb, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn, dass sich die Stadt Freiburg umgehend mit der Stadtverwaltung Tübingen in Verbindung setzt, die dort gefassten Grundsatzbeschlüsse im Detail auf mögliche Anwendung und Ergänzung der Freiburger Handhabung überprüft und die Ergebnisse im Rahmen der genannten Gemeinderatsdrucksache darstellt. Im Bedarfsfalle wären konkret erforderliche Beschlussanträge vorzulegen. Stadtverwaltung und Gemeinderat sind sich vermutlich darin einig, dass angesichts der dramatischen weltweiten Klimaveränderungen und der Beschlüsse des Pariser Klimagipfels (bei tatsächlich aber eher gegenläufiger Entwicklung v.a. der CO2-Emissionen!) dringender Handlungsbedarf auch auf lokaler Ebene besteht, noch ehrgeiziger eine Reduzierung der klimaschädlichen Emissionen zu erreichen und eine wirkliche Energiewende hin zu 100% erneuerbaren Energien umzusetzen. Hierzu und zum Erreichen der eigenen Freiburger Klimaschutzziele – minus 50% CO2-Ausstoß bis 2030 gegenüber 1990 sowie Klimaneutralität bis 2050 – müssen wir in allen Bereichen unsere Anstrengungen deutlich verstärken. Die Prüfung einer lokalspezifisch angepassten Übernahme der jüngsten Tübinger Beschlüsse könnte dazu einen Beitrag leisten. Mit freundlichen Grüßen Für die Fraktion der GRÜNEN Eckart Friebis Fraktionsgeschäftsführer Stadtrat Nachricht hiervon der Umweltbürgermeisterin, dem Baubürgermeister, der FWTM, den Fraktionen, der Stadt Tübingen sowie den Medien
Anfrage Außenflächen der Hallenbäder als Freiflächen? 20. November 202421. November 2024 Im Frühjahr 2021, während der Pandemie, hat unsere Fraktion bereits einmal die Nutzung der Außenflächen der Hallenbäder als öffentliche Freiflächen vorgeschlagen. Damals wurde dies u.a. wegen der Sicherheits- und Hygiene- vorschriften. Mit einer neuen Anfrage greifen wir das Thema jetzt wieder auf. Wir fragen nach, inwiefern die Außenflächen des Westbads, aber auch die Außenflächen der anderen Freibäder öffentlich nutzbar sind.
Interfraktionelle Anfrage Wie steht es um den Sanierungsbedarf in den städtischen Sporthallen? 19. November 202421. November 2024 In den städtischen Sporthallen ist ein Sanierungsstau entstanden. Die Zufriedenheit mit der aktuellen Sportstättensituation wird von den befragten Sportvereinen mit der Note 3,7 eher als unterdurchschnittlich bewertet. Deswegen fragen wir in einer interfraktionellen Anfrage nach, wie sich der Zustand der Hallen seit 2016 entwickelt hat und welche Mittel im aktuellen Haushalt für eine Sanierung vorgesehen sind.