„Eine langfristige Zukunftsperspektive für das Schloss Ebnet“ 24. Oktober 201821. März 2019 Der Erhalt und die Sanierung eines Kulturdenkmals kostet viel Zeit und Energie, deshalb sind wir froh, dass der jetzt vorliegende Aufstellungsbeschluss dem Schloss Ebnet eine langfristige Zukunftsperspektive eröffnet und eine wirtschaftlich tragfähige Lösung für den Erhalt des historischen Ensembles bietet. Im weiteren Verfahren müssen und werden wir weiterhin ein Auge darauf haben, dass die Eigentümer*innen die eingenommenen Mittel auch zweckgebunden verwenden. Rede von Stadtrat Eckart Friebis zum Tagesordnungspunkt 11 der Gemeinderatssitzung vom 23.10.2018: Bebauungsplan „Schloss Ebnet“, Aufstellungsbeschluss Sehr geehrte Bürgermeisterbank, liebe KollegInnen, um was geht es heute? Es geht darum, dem Schloss Ebnet samt Schlosspark, als eingetragenem Kulturdenkmal besonderer Bedeutung, eine langfristige Zukunftsperspektive zu eröffnen. Eine sowohl wirtschaftlich tragfähige als auch eine denkmalschutzrechtlich und städtebaulich passende Perspektive, die das gesamte denkmalgeschützte Ensemble aus Schloss selbst und Nebengebäuden wie Reithalle und Zehntscheuer sowie den wunderschönen Park langfristig erhalten kann und eine nachhaltige Sanierung ermöglicht. Und – ganz wichtig – die öffentliche Zugänglichkeit, z.B. auch für kulturelle Nutzungen, weiter garantiert, ja sogar ausweitet. Und das bei möglichst geringen Konflikten mit der Nachbarschaft. Stadtrat Eckart Friebis (Bild: Britt Schilling) Um das Erfreuliche gleich vorweg zu nehmen: bei der jetzt vorliegenden, mehrfach geänderten und immer besser gewordenen Nutzungskonzeption scheint das ideal zu gelingen, weshalb man fast schon von einer win-win-Situation für Schlossinhaber, die Ortschaft Ebnet, die Öffentlichkeit, den Denkmalschutz und die künftigen NutzerInnen sprechen könnte – bei augenscheinlich zumutbarer Belastung der direkten Anwohner, die sich gegenüber den bisherigen Konfliktlagen voraussichtlich sogar deutlich entspannen dürfte. Dieser Aspekt wird im Laufe des jetzt beginnenden förmlichen Verfahrens aber sicherlich noch zu weiteren Diskussionen, vielleicht aber auch noch zu weiteren Verbesserungsmöglichkeiten führen. Der Erhalt und die Sanierung eines derartigen Denkmals kostet neben viel persönlichem Engagement und Einsatz auch viel Geld, sowohl für Investitionen als auch für den laufenden Unterhalt. Die dafür erforderlichen Einnahmen sollten idealerweise aus der Nutzung des Denkmals selbst und/oder des dazugehörenden Grundstückes erfolgen. Die bisherigen untergeordneten und suboptimalen Nutzungen auf dem Schlossgelände konnten diese Erträge bei weitem nicht erbringen, weshalb die Eigentümer nach anderweitigen verträglichen und wirtschaftlich tragfähigen Nutzungen der vorhandenen Gebäude und dazu passenden neuen baulichen Nutzungsmöglichkeiten gesucht haben, die sich weitgehend im Rahmen des vorhandenen Baurechts bewegen. Ein worst-case könnte ja ansonsten darin bestehen, dass mangels ausreichender Finanzmittel das Denkmal nach und nach verfiele, die Denkmalbehörde eines Tages wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit des Erhalts einen Abriss genehmigen müsste und Schloss samt Park an irgendeinen steinreichen Investor, vielleicht aus Russland oder den Golfstaaten fiele, der dann entweder das Schloss für welche dubiosen Nutzungen auch immer ausbaut oder gar alles platt macht und irgendwelche lukrativen Nachfolgenutzungen durchsetzt, die dem Ort nicht angemessen sind und auch keinen öffentlichen Zugang mehr ermöglichen. Ich will ja nicht schwarzsehen, aber möglich ist ja erfahrungsgemäß alles … Doch glücklicherweise liegen ja nun Planungen der langjährigen Schlossbesitzer vor, die eine solche Entwicklung verhindern können: Das jetzt präsentierte flächensparende Konzept mit rund 25 Ferien-wohnungen, die unter Erhalt der Kubatur von Zehntscheuer und Reithalle innerhalb dieser denkmal-geschützten Bauteile errichtet werden sollen, samt erforderlichen Nebenanlagen, dazu je einem Wohngebäude für die Eigentümer und die Bediensteten sowie die Einrichtung einer Gastronomie im Keller des Schlosses selbst, scheinen die wirtschaftlichen Grundlagen dafür zu bieten, dass die Sanierungsarbeiten und der langfristige Unterhalt von Schloss und Park gesichert werden können. Wobei im weiteren Verfahren natürlich sichergestellt werden muss, dass die hierfür erforderlichen Finanzmittel aus den Einnahmen von Gastronomie und Ferienwohnungen auch dementsprechend zweckgebunden eingesetzt werden – das ist für uns Voraussetzung für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens und wird offensichtlich auch von den Eigentümern so akzeptiert. Die vertraglichen Grundlagen müssen dafür zwischen Stadtverwaltung und Eigentümern rechtzeitig und rechtlich wasserdicht erarbeitet werden. Trotz der geplanten weiteren Wohn- und Nebengebäude wird die Freifläche des Schlossparks weitestgehend erhalten, die öffentliche Zugänglichkeit gesichert und durch das gastronomische Angebot sowie weitere kulturelle Angebote eher noch erweitert, das Lärmproblem gegenüber der Nachbarschaft durch Wegfall der bisherigen abendlichen und nächtlichen Nutzung der Zehntscheuer für private Feiern sogar reduziert. Die bislang geplante Zufahrt zu den Ferienwohnungen tagsüber über den Johann-Jakob-Fechter-Weg erscheint uns zumutbar, die nächtliche Absperrung über eine Schranke zielführend. Die Einhaltung der Lärmgrenzwerte wird noch durch ein detailliertes Gut-achten nachzuweisen sein. Genauso die ggfs. erforderlichen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen. Um dies und weitere Einzelheiten noch im Detail abklären zu können, ist ja gerade der heutige Aufstellungsbeschluss erforderlich, um dann im weiteren Verfahren die Fachgutachten in Abstimmung mit der Stadt zu beauftragen, die weitere Bürgerbeteiligung durchzuführen und die bisherigen und künftigen Anregungen aufzunehmen und ggfs. in eine Konkretisierung des Konzepts einarbeiten zu können. Für die Eigentümer ist dies aber auch ein notwendiges Signal, dass sie in der vorgeschlagenen Richtung weiter vorangehen und weiter vermutlich einiges an Geld und Zeit investieren können. Denn eine Änderung des Bebauungsplanes insbesondere zur bau- und planungsrechtlichen Absicherung künftiger Ferienwohnungen sowie zur Ermöglichung einer gastronomischen Nutzung des Schlossuntergeschosses ist wohl zwingende Voraussetzung für die Realisierung des vorliegenden neuen Nutzungskonzeptes. Wir geben dieses Signal gerne, was aber überhaupt keinen Blankoscheck für die Zukunft darstellt – die späteren Entscheidungen für einen Offenlagebeschluss und den dann noch erforderlichen Satzungsbeschluss werden selbstverständlich im Lichte der bis dahin vorliegenden zusätzlichen Gutachten, der öffentlichen und privaten Stellungnahmen und der ggfs. anzubietenden Lösungsoptionen getroffen. Beispielsweise gibt es sicherlich auch noch Diskussionsbedarf bzgl. Lage und Anzahl der oberirdisch erforderlichen Stellplätze, genauso ist das Thema Tiefgaragenoption noch im Detail zu prüfen. Wir sind auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse aber guten Mutes, dass diese Fragen noch einvernehmlich geklärt werden können und das Bebauungsplanverfahren schlussendlich erfolgreich abgeschlossen werden kann. Für heute möchten wir sowohl den Eigentümern und ihren beratenden Fachleuten als auch den befassten städtischen Mitarbeitern Dank und Anerkennung für dieses sehr stimmige Konzept aussprechen und auch dem Ortschaftsrat Ebnet Dank sagen, dass von dort grundsätzlich eine breit getragene Zustimmung zu den vorgelegten Planungen signalisiert wurde. Spätestens zum Offenlagebeschluss sehen wir uns dann alle wieder und können hoffentlich feststellen, dass all unsere Erwartungen in Erfüllung gegangen sind.
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