Wir müssen die Freiheit der sexuellen Orientierung in das Grundgesetz aufnehmen. 22. Mai 20195. Oktober 2020 Wir müssen weiterhin alle schützen, auch diejenigen, die sich als drittes Geschlecht ausweisen. Wenn wir das nicht tun, würden solche Kinder unter Traumata und lebenslangen negativen Folgen leiden. Wir müssen die Freiheit der sexuellen Orientierung in das Grundgesetz aufnehmen. Redebeitrag zum Interfraktionellen Antrag LSBTTIQ in der Gemeinderatssitzung vom 21.5.2019 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Kolleg*innen, der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Oktober 2017, dass bei Eintragung ins Geburtenregister ein drittes Geschlecht ermöglicht werden muss, ist mutig und couragiert. Bereits Freud hat uns von 100 Jahren männliche und weibliche Anteile bescheinigt, in der Kunst ist der Wechsel des Geschlechts inzwischen gang und gäbe und wird nicht selten eingesetzt, um Männerrollen in Theateraufführungen durch eine Schauspielerin zu ersetzen. Im Tanz gibt es interessante Choreografien in denen subtil der Wechsel von Frau in einen Mann oder umgekehrt tänzerisch vollzogen wird. Gemeinsam ist diesen Auseinandersetzungen mit Geschlechterrollen, dass die Zweigeschlechtlichkeit immer präsent bleibt. Der androgyne Mensch, eine Vision aus den Diskussionen der Frauenbewegung der 70iger Jahre, kommt dem dritten Geschlecht bereits näher. Die öffentliche und rechtliche Anerkennung von Menschen mit einem dritten Geschlecht ist darüber hinaus jedoch ein tiefer Kulturwandel, dessen Wirkung wir nach so kurzer Zeit noch nicht ermessen können. In wie vielen Länder stehen auf eine andere sexuelle Orientierung schwerste Strafen bis zum Tode? Bisher gingen wir von zwei Geschlechtern aus, alle anderen sexuellen Ausformungen waren abgeleitet, nun gibt es ein Drittes, unabhängig davon dass sich lt. Die Zeit vom 9. Mai viele mit einer anderen sexuellen Orientierung weiterhin als Frau oder Mann sehen und ggf. im Geburtenregister nur das Geschlecht von Frau zu Mann oder umgekehrt ändern. Ein solcher Kulturwandel vollzeiht sich in anderen Zeiträumen als in wenigen Monaten. ‚Divers‘ ermöglicht nun eine deutlich höhere Sensibilität für das ‚Dritte Geschlecht‘. Stadträtin Pia Maria Federer Unsere interfraktionelle Anfrage entstand im Herbst vergangenen Jahres, nach einer interfraktionelle Podiumsdiskussion zur ‚Veranstaltungsreihe 100 % Mensch‘, die vom Oberbürgermeister eröffnet wurde und aus vielen Jahrhunderten Bildern von Männer und Frauen zeigte, die eine andere sexuelle Orientierung hatten. Sehr eindrucksvoll! Alle bei dieser Podiumsdiskussion freute es, dass Frau Kratzer als Amtsleiterin des Standesamt an der Veranstaltung teilgenommen hat und erste Fragen Betroffener der neue Rechtslage beantworten konnte. Freiburg selbst als weltoffene Stadt unterstützt schon seit langem und so auch aktuell in diesem DHH z.B. durch Zuschüsse Fluss oder die Rosa Hilfe in ihren Bemühungen Kinder, Jugendliche und Erwachsene beim Finden ihrer sexuellen Orientierung zu begleiten. Für die Beantwortung unserer 5 Fragen möchte ich insbesondere Frau Sever sehr danken. Die Vorlage beantwortet die Fragen engagiert, ausführlich und ernsthaft. Wir freuen uns auch, dass bereits einige der Anliegen aus dem interfraktionellen Antrag angenommen wurden und etwa im Kontext der Frühen Hilfen in der AG 78 KJHG behandelt werden und es bereits einen Runden Tisch zu LSBTTIQ gegeben hat, an dem über 60 Organisationen teilnahmen und vom OB eröffnet wurde. Dieser runde Tisch soll nun 2x jährlich stattfinden und die entstehenden Fragen klären. Erschütternd sind die Berichte aus der Vergangenheit von Operationen, um Kinder in ein Geschlecht zu zwingen, deren Geschlecht nicht eindeutig war und ohne deren Einverständnis erfolgte. Nicht selten waren und Traumatisierungen und lebenslange negative Folgen für die Betroffenen zu spüren. Die Vorlage erläutert, dass heute Operationen bei Kindern rechtlich restriktive den Vorgaben der Kinderrechtskonvention und des Ethikrates folgen müßen. Darüber gibt es derzeit weiterhin heftige und nachvollziehbare rechtliche und politische Auseinandersetzungen zu Geschlechtsoperationen bei Kindern, wie etwa die Zeit vom 9. Mai 2019 berichtet. Der Kulturwandel ist in vollem Gange, wir gehen davon aus, dass mehr als bisher in Kita und Schule das Finden der eignen sexuelle Identität Thema sein sollte und Kindern und Jugendlichen die nötige Unterstützung zu geben ist. U.a. fordert die Grüne Bundestagsfraktion die Freiheit der sexuellen Orientierung in das Grundgesetz aufzunehmen. Zum Schluss noch eine Anmerkung auf die Verwendung der Schriftsprache bei den verschieden Geschlechtern. Im Gegensatz zur Vorlage sind wir nicht der Ansicht, in der Verwaltung wird dies bereits umfassend umgesetzt. Erst in der letzten GR-Sitzung haben wir eingefordert, dass Stellenanzeigen gendergerecht und divers zu erfolgen haben und nicht die männliche Schreibweise bevorzugt, nur um sich Google-Algorhtymen zu beugen.
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