Rede

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Kleineschholz

Nachdem im Oktober der Rahmenplan beschlossen wurde, ist mit der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Kleineschholz der nächste, wichtige Schritt für das Quartier und damit auch zur Bekämpfung der Wohnungsnot gemacht. Da die Flächen bislang nicht der Stadt gehören, sondern angekauft werden müssen, muss die Entwicklungsmaßnahme aus dem städtischen Haushalt bezuschusst werden.

Rede von Stadträtin Maria Viethen zu TOP 18 der Gemeinderatssitzung vom 30.11.2021: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Kleineschholz (G-21/197)

In der BZ von heute gab es große Aufregung über die Belastung des städtischen Haushaltes mit insgesamt 30 Millionen Euro. Dass die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Kleineschholz nicht kostenneutral für den städtischen Haushalt enden wird, war erwartbar. Vorsorglich hat die Verwaltung im letzten Doppelhaushalt für das Jahr 2022 auch bereits 2 Millionen Euro bereitgestellt. Auch die Entwicklungsmaßnahme Vauban – da musste die Stadt die Grundstücke auch bezahlen, anders als beim Rieselfeld – sollte eigentlich mit einem Defizit enden, was dann doch nicht der Fall war. Letztendlich sind die 30 Millionen Euro für Kleineschholz ziemlich genau der Preis, den wir dafür zahlen, dass der Grund und Boden uns nicht gehört, sondern zu marktüblichen Preisen erwerben müssen. Die Kosten- und Finanzierungsrechnung ist sozusagen die Begleitrechnung, die wir brauchen, damit die Entwicklungsmaßnahme überhaupt vom Regierungspräsidium genehmigt wird. Die Rechnung wird bis zum Abschluss der Maßnahme fortgeschrieben; und wir können daran arbeiten, dass es am Ende doch noch günstiger für den städtischen Haushalt ausgeht.

Fraktionsvorsitzende Maria Viethen (Bild: Britt Schilling)

Auch der Grundstückspreis von 1.600 €/qm ist nicht derart exorbitant, wie das auf den ersten Blick erscheint. Im Güterbahn-Areal werden Preise bis zu 2.500 €/qm aufgerufen. Entscheidend ist die große Dichte, mit der diese Grundstücke bebaut werden dürfen, die GFZ ist 2,2. Das bedeutet, dass der qm Wohnfläche etwa mit € 800 belastet wird. Das ist ein Durchschnittswert. Wer was bezahlen muss, wird sich dann bei der Konzeptvergabe konkretisieren.

Wir begrüßen auch das Vorhaben der Verwaltung, sämtliche Grundstücke nur an nicht gewinnorientierte Bauträger zu vergeben. Und dass auch nicht verkauft, sondern im Erbbaurecht vergeben werden soll. Das ist ein Baustein, mit dem wir gegen die galoppierende Grundstücksspekulation in der Stadt vorgehen wollen. Mit der vorgegebenen Ablöse der Erbbauzinsen, maximal bis zum Kaufpreis, erhalten die Erbbaurechtsnehmer ein Erbbaurecht mit einem Zinssatz von 1,33 % über die gesamte Laufzeit hinweg, ohne die üblichen regelmäßigen Steigerungen nach einem bestimmten Index. Und das gilt für alle, nicht nur für Bauwillige, die besondere soziale Belastungen geltend machen können, also etwa orientiert an der Kinderzahl oder der pflegebedürftigen Personen im Haushalt. Weiter fällt die Eintragung der gesamten noch ausstehenden Erbbauzinsen an erster Rangstelle im Grundbuch weg, was die Finanzierung für die Erbbaurechtsnehmer sehr erleichtern wird. Das Argument, dass sich damit nur vermögende Menschen den Wohnraum leisten können, zieht meines Erachtens nicht. Auch im Fall eines Verkaufs der Grundstücke könnten sich das ohne Förderung – wie dies bei der Salzburger Straße angedacht war – Menschen mit geringem Einkommen mangels Eigenkapital ohnehin nicht leisten. Aber genau deshalb sollen ja auch in Kleineschholz 50% geförderte Wohnungen errichtet werden, um auch Menschen mit schmalem Geldbeutel wohnversorgt werden können.

Zum Schluss noch ein Wort zum Anschluss- und Benutzungszwang für die Wärmeversorgung: Ich ziehe den Ausdruck »solidarische Wärme-Lösung« vor. Es kann nicht jeder sein eigenes besonders ökologisches Projekt umsetzen, wenn damit die Fixkosten für die restlichen Bauträger, die dazu nicht in der Lage sind, auf weniger Köpfe verteilt werden müssen. Und es kann auch nicht jede*r Grundwasser entnehmen, um seine eigene Wärmepumpe zu betreiben, weil damit die Bedingungen der Wärmgewinnung günstiger sind, je weiter vorne man sich in der Reihe der Entnehmer*innen des Grundwassers befindet. Die am Ende haben dann das Nachsehen. Also: richtig ist eine solidarische Wärmeversorgung.

Vielen Dank.

Gemeinderatssitzung vom 30.11.2021

Rede von Maria Viethen