Anfrage Notfallplan Gas – wie bereitet Freiburg sich vor? 7. Juli 202231. Januar 2023 Kommunaler Umgang mit dem Notfallplan GasAnfrage zum Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft am 11. 07.2022 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, am 23.06.2022 hat die Bundesregierung früher als erwartet die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Bislang setzt der Staat noch auf eine eigenständige Regelung des Marktes. Es ist nicht auszuschließen, dass die Notfallstufe ausgerufen wird und der Staat regulierend eingreift, in diesem Fall werden nicht marktbasierte Maßnahmen angewandt. Die Bundesnetzagentur wird dann zum sogenannten Bundeslastverteiler und entscheidet mit dem Netzbetreiber über die Verteilung von Gas, wobei einige Gruppen gesetzlich besonders geschützt sind. Laut Bundesnetzagentur sind alle Entscheidungen während der Mangellage Einzelfall-Entscheidungen, weil die tatsächlich bestehende Lage eine individuelle sein wird, abstrakten Abschalte-Reihenfolgen werden nicht vorbereitet. Aufgrund der realistischen Möglichkeit, dass regulierend in die Gasversorgung eingegriffen werden muss, bitten wir die Verwaltung, uns folgende Fragen in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft zu beantworten: Welches Gremium befasst sich in Freiburg mit den Auswirkungen des „Notfallplan Gas“ und wie ist es zusammengesetzt? Hat die Stadt nach der Ausrufung der Alarmstufe Maßnahmen ergriffen? Welche? Werden kommunal Vorbereitungen für eine Notfallstufe ergriffen? Wenn ja, welche? Wie wird der Gemeinderat über die Entscheidungen informiert? Mit freundlichen Grüßen Timothy Simms, Stadtrat Annabelle von Kalckreuth, Stadträtin Anfrage gestellt am 11.07.2022
Pressemitteilung Meilenstein zur Müllvermeidung 22. Januar 202527. Januar 2025 Positiver Gerichtsbeschluss zur Verpackungssteuer Die Grüne Fraktion im Freiburger Gemeinderats zeigt sich erfreut über den heute bekannt gegebenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verpackungssteuer. „Der Beschluss aus Karlsruhe ist eindeutig: einer […]
Interfraktioneller Antrag Evaluation der Städtebaulichen Erhaltungssatzung 20. Dezember 202413. Januar 2025 Im Bereich der sozialen Erhaltungssatzungen finden regelmäßig Evaluationen statt. Diese Überprüfung hat bei der städtebaulichen Erhaltungssatzung in Hinblick auf die Herausforderung Klimaschutz/Schaffung zusätzlichen Wohnraums bis jetzt nicht stattgefunden. Deswegen beantragen wir diese hiermit für die Tagesordnung des Gemeinderats.