Änderungs- und Ergänzungsanträge zur „Anpassung der Eintrittspreise in den städtischen Hallen- und Freibädern“ 27. September 20236. Oktober 2023 Wie angekündigt sehen wir Änderungsbedarf am Verwaltungsvorschlag zur Anpassung der Bäder-Eintrittspreise. Deshalb haben wir zwei erfolgreiche Änderungsanträge eingebracht, die wir hier dokumentieren. Mehr dazu auch in der Rede von Stadtrat Karim Saleh. „Anpassung der Eintrittspreise in den städtischen Hallen- und Freibädern“, Drucksache G-23/188, Hier: Änderungs- und Ergänzungsanträge zu TOP 8 der Gemeinderatssitzung am 26.9.2023 Interfraktioneller Ergänzungsantrag: Familienkarte / Kinder / Kassensystem Sehr geehrter Oberbürgermeister Horn, die unterzeichnenden Fraktionen beantragen die folgenden Änderungen/Ergänzungen am Beschlussantrag bzw. der zu ändernden Drucksache G-23/188: Der Gemeinderat beschließt gemäß Drucksache G-23/188 die Anpassung der Eintrittspreise für die städtischen Hallen und Freibäder mit Wirkung zum 01.01.2024. Der Gemeinderat beschließt die Drucksache G-23/188 wird wie folgt zu ändern: Es erfolgt eine Tarifanpassung zum 1.1.2024 Es wird eine neue Familientageskarte 1 Erwachsener/1 Kind zu 8 Euro eingeführt. Die Familientageskarten beinhalten den Eintritt für alle eigenen Kinder Der Preis für die Familien-Saisonkarte für einen Erwachsenen und eigene Kinder wird auf 170 Euro festgesetzt. Kostenfreier Eintritt gilt künftig bis zu 6 Jahren, entsprechend wird der ermäßigte Eintritt künftig ab einem Alter von 7 Jahren erhoben. Die Geldwertkarte 4 wird nicht eingeführt 3. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtwerke Freiburg Bäder GmbH, bei der Beschaffung eines neuen Kassensystems, die Möglichkeit eines Checkouts für bargeldlose Tarife vorzusehen. 4. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung nach der Inbetriebnahme eines neuen Kassensystems, ein neues Preissystem vorzulegen. Dabei sind insbesondere die Möglichkeit einer Rabattierung durch Kappungsgrenzen und die Möglichkeit von Zeittarifen, z.B. Feierabend- oder Frühtarife, zu prüfen. Änderungen zum Verwaltungsvorschlag sind in der diesem Antrag beigefügten tabellarischen Übersicht der Preisstruktur rot markiert. Begründung Zwei Tariferhöhungen mit kleinen Sprüngen in kurzer Zeit erscheinen uns nicht sinnvoll. Die vorgeschlagenen Tariferhöhungen der Stadt belasten zum einen Familien generell, zum anderen werden unterschiedliche Familienmodelle nicht berücksichtigt. Wir setzten uns dafür ein, dass alle Familien entlastet werden und beantragen daher folgende Punkte: Die Tageskarte sollte für alle Familienmodelle eine Ermäßigung bieten. Für Alleinerziehende mit einem Kind ist die Tageskarte im Verwaltungsvorschlag aber teurer als die Einzeleintritte. Da uns wichtig ist, dass alle Familienmodelle berücksichtig werden, entlastet die neue Tageskarte Alleinerziehende und Familien mit einem Kind (über 6 Jahren). Kinderreiche Familien werden entlastet, wenn die Aufzahlung pro Kind entfällt. Es gibt zudem keinen Grund hier nicht so zu verfahren, wie bei den Saisonkarten. Die Saisonkarte für Familien (ein Elternteil) wird im Verwaltungsvorschlag von 120 auf 195 Euro angehoben, in absoluten Zahlen also um 75 Euro verteuert. Hingegen wird die Saisonkarte Familien (Zwei Elternteile) nur um 50 Euro angehoben. Dies halten wir nicht für schlüssig. Familien mit einem oder zwei Elternteilen sollten gleich behandelt werden. Neben den Preisanpassungen setzen wir uns für eine weitere echte Verbesserung ein und möchten mit dem kostenfreien Eintritt für Kinder bis einschließlich 6 Jahren alle Familien mit kleinen Kindern spürbar entlasten. Zum einen fallen in der Familiengründungsphase oft weitere Kosten an und die Einkommen sind beim Berufseinstig noch niedriger als später im Lebenslauf. Zum anderen tragen Eltern für diese Kinder Betreuungskosten, die bei Schulkindern nicht in diesem Maße anfallen. Ausgerechnet den Kunden, die einen sehr hohen Betrag im Vorfeld aufbringen können, besonders hohe Rabatte zu bieten, erscheint uns sozial nicht ausgewogen. Gerade diese Kunden dürften problemlos auch Badeeintritte mit niedrigerer Rabattierung bezahlen können. 3. Moderne, digitale Kassensysteme sind in der Lage die Aufenthaltsdauer im Schwimmbaddifferenziert und genau zu erfassen. Mit einer präzisen Zeiterfassung ist es überdies möglich, kundenfreundliche Tarife anzubieten und auch Anreize zu setzen,, die vorhandene Infrastruktur durch optimale Nutzung von Randzeiten besser auszulasten. Es ist auch denkbar,den Eintrittspreis in bestimmten Zeiträumen zu deckeln (z.B. monatlich/wöchentlich). Dies könnte wie der Luftlinientarif bei der VAG über eine App (Fairtiq) oder mit der kontaktlosen Bezahlfunktion von Bankkarten (z.B. im Londoner Nahverkehr) umgesetzt werden. 4. Nach ersten Erfahrungen mit dem Kassensystem sollte ein neues Tarifsystem vorgelegt werden, das sinnvolle Zeittarife in Randzeiten beinhaltet und Vorschläge zu einer Rabattierung enthält. Im Gegensatz zu vorher aufladbaren Wertkarten oder im Vorfeld zu erwerbenden Jahres-/Saisonkarten könnte für den Badegast die hohe finanzielle Vorleistung entfallen, die insbesondere Menschen mit geringer Kaufkraft nicht aufbringen können, und dennoch der häufige Badbesuch im Sinne einer Kundenbindung mit Rabatten versehen sein. Mit freundlichen Grüßen Simon Sumbert, Fraktionsvorsitzender GrüneKarim Saleh, Stadtrat Grüne Julia Söhne, Fraktionsvorsitzende SPD/Kulturliste Simon Waldenspuhl, Fraktionsvorsitzender JUPI Ergaenzungsantrag-Baeder_AenderungenHerunterladen Interfraktioneller Ergänzungsantrag: Verbesserung für Menschen mit Behinderung bereits ab GdB 50 Sehr geehrter Oberbürgermeister Horn,die unterzeichnenden Fraktionen beantragen den Beschlusstext wie folgt zu ergänzen:„Abweichend von der Vorlage, wird die Ermäßigung bei den Sozialtarifen für Frei- und Hallenbäder (Anlage zur Drucksache G-23/188) für Menschen mit Behinderung bereits ab einem Grad der Behinderung von 50 (Schwerbehinderung) gewährt. Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung mit Merkzeichen B erhalten freien Eintritt.“Begründung:In der aktuellen Vorlage wurde dieser Punkt seitens der Stadt nicht vertieft bearbeitet. Umliegende Bäder – die gerne als Bezugspunkt genommen werden – sind in diesem Punkt in der Regel weiter. Einen ermäßigten Preis bereits ab einem Grad der Behinderung von 50 (Schwerbehinderung), statt wie bisher erst ab GdB 80, in Höhe der auch bisher vorgeschlagenen 1,50 Euro, halten wir für geboten.Bei Menschen mit Behinderung mit Merkzeichen B (Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel) ist davon auszugehen, dass die Berechtigung zur Mitnahme einer Mitnahme einer Begleitperson Voraussetzung des Schwimmbadbesuchs ist. Menschen mit Behinderung mit Merkzeichen B sollten hier nicht schlechter gestellt werden als andere Menschen mit Behinderung, die nicht auf eine Begleitperson angewiesen sind. Die unterzeichnenden Stadträt:innen und Fraktionen:Lina Wiemer-Cialowicz, Co-Fraktionsvorsitzende EINE STADT FÜR ALLEGregor Mohlberg, Co-Fraktionsvorsitzender EINE STADT FÜR ALLEIrene Vogel, Stellv. Fraktionsvorsitzende EINE STADT FÜR ALLERamon Kathrein, Stadtrat JUPI-FraktionDr. Wolf-Dieter Winkler, FL-EinzelstadtratJulia Söhne, Fraktionsvorsitzende SPD/KulturlisteIsmael Hares, Stadtrat SPD/KulturlisteKarin Seebacher, Stadträtin SPD/KulturlisteSimon Sumbert, Fraktionsvorsitzender Bündnis90/Die GrünenHannes Wagner, Stadtrat Bündnis90/Die Grünen OZ-8-4-ESfa-JUPI-FL-Gruene-SPDKult-Verbesserung-fuer-Menschen-mit-Behinderung-bereits-ab-GdB-50-G-23-188Herunterladen
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