Änderungsantrag

Inklusion an Kitas

Im letzten Doppelhaushalt haben wir erfolgreich Planungs- und Personalmittel für mehr Inklusion an unseren Kitas eingestellt. Das Ziel: Jeder Stadtteil soll über mindestens eine Kita mit einer heilpädagogischen Fachkraft verfügen. Mittlerweile ist das Konzept beschlossen – aber auch unser Änderungsantrag, der Inklusion auch an kleinen Kitas ermöglicht.

Änderungsantrag zu TOP 3 der Gemeinderatssitzung am 12.12.23

Rahmenkonzept zu strukturellen Inklusionsleistungen in Kindertageseinrichtungen in Freiburg (GR-23/211)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen den Beschlusstext der Drucksache GR-23/211 wie folgt zu ändern:

2. Der Gemeinderat beschließt, dass die im Doppelhaushalt 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 veranschlagten Mittel für Inklusionsleistungen in Höhe von 230.000,00 € für die Bezuschussung von jeweils 0,5 oder 1,0 VZÄ (Heilpädagog_in) in max. 6 Kitas freier Träger aus drei Planungsräumen gemäß Ziffer 4.2 der Drucksache G-23/211 eingesetzt werden.

Begründung:

Mit der geänderten Beschlussziffer 2 soll den Trägern mehr Flexibilität zum Einsatz der insgesamt 3,0 VZÄ eingeräumt werden. So bekommen auch freie Träger mit kleineren Kitas eine Chance auf zusätzliche Stellenanteile für den Einsatz einer heilpädagogischen Fachkraft, indem auch eine Stelle mit 0,5 VZÄ beantragt werden kann. Dadurch ist auch der Einsatz von Heilpädagog*innen in mehr Kitas (max. sechs statt nur drei) möglich.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Simon Sumbert, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
Pia Federer, Stadträtin Bündnis 90/Die Grünen

Julia Söhne, Fraktionsvorsitzende SPD/Kulturliste
Karin Seebacher, Stadträtin SPD/Kulturliste

Franco Orlando, stellvertretender Fraktionsvorsitzender FDP/BfF
Claudia Feierling, Stadträtin FDP/BfF

Dr. Wolf-Dieter Winkler, Stadtrat Freiburg Lebenswert