FAQ

FAQ Sondernutzungsrichtlinien

Was sind eigentlich Sondernutzungsrichtlinien?

Der Strassenraum, Gehwege, Plätze: Das sind alles öffentliche Flächen, mit dem Hauptzweck, dass Menschen sich darin von A nach B bewegen können, aber auch verweilen können. Aber es gibt natürlich auch das Bedürfnis diese Orte anders zu nutzen. Zum Beispiel seitens der Gastronomie Stühle und Tische aufzustellen, um Menschen zu bewirten. Oder Kultureinrichtungen und Geschäfte möchten im öffentlichen Raum auf ihre Angebote hinweisen. Oder vor dem Geschäft Warenauslagen aufstellen. Wo dies möglich ist, regeln die Sondernnutzungsrichtlinien. 

Damit unterschiedliche Interessen gewahrt bleiben, braucht es Regeln. So soll die Innenstadt auch für Menschen mit Behinderungen gut nutzbar sein: Seheingeschränkte und Blinde brauchen z.B. die Bächle als Orientierung und Blindenleitsysteme, um sich gut und sicher orientieren können. Damit das möglich ist, müssen Schilder, Warenauslagen und Aussenbestuhlung den nötigen Abstand einhalten. Rollstuhlfahrer*innen brauchen ausreichend breite Wege ohne Hindernisse. Und eine Innenstadt lebt auch davon, dass es ruhigere Orte gibt, – nicht jeder Platz sollte daher mit Außengastronomie vollgestellt werden.

Welche Verbesserungen bringen die neuen Sondernutzungsrichtlinien?

Die neuen Richtlinien stellen Barrierefreiheit mehr ins Zentrum. Das finden wir gut. So sind künftig keine Aufsteller mehr über den Bächle möglich, die für Blinde die Orientierung erschweren. Zudem wird mehr Außengastronomie ermöglicht und einige zu starre Regelungen werden liberalisiert. In der Summe geht das, was die Verwaltung vorgeschlagen hat, damit in die richtige Richtung. 

Wie wird die Außengastronomie auf Parkplätzen künftig geregelt?

Die Außengastronomie auf Parkplätzen, z.B. im Sedanquartier, wurde während Corona per zeitlich befristeter Ausnahmeregelung ermöglicht und wurde allgemein als sehr positiv aufgenommen. Wir haben daher bereits vor zwei Jahren die Stadtverwaltung beauftragt, in den neuen Sondernutzungsrichtlinien die Nutzung von Parkplätzen dauerhaft zu ermöglichen. Die Verwaltung hat nun aber leider nur vorgeschlagen, dass künftig ein einzelner Parkplatz möglich sein soll – aber nur, wenn gleichzeitig keine andere Außengastronomie besteht. Das finden wir viel zu restriktiv. Bislang waren bis zu drei Parkplätze möglich – bei gleichzeitiger anderer Außengastronomie. Hier geht z.B. um Cafés, die zwei Tische vor dem Geschäft ganzjährig haben und im Sommer dann zusätzlich Parkplätze genutzt haben. Das soll auch künftig möglich sein. Wir haben daher erfolgreich einen Antrag gestellt, um das auch künftig zu ermöglichen.

Warum ist die Außengastronomie auf Parkplätzen nicht das ganze Jahr, sondern nur 6 Monate möglich?

Das hat rechtliche Gründe. Den Parkplätze sind zuallererst zum Parken gewidmet. Es ist rechtlich leider nicht möglich, diese länger als ein halbes Jahr anders zu nutzen. Wir haben aber die Verwaltung beauftragt, nach Lösungen zu suchen, die eine längere Nutzung ermöglichen. Denn bei dem guten Wetter in Freiburg ist die Draussensitzzeit ja oft länger ein halbes Jahr. Eine einfache Lösung wird es da leider nicht geben und man wird genau abwägen müssen, ob mögliche Lösungen z.B. durch eine Entwidmung von Parkplätzen nicht viel zu aufwändig sind.

Ist es an manchen Stellen der Stadt nicht schon zu viel an Sondernutzungen?

An manchen Stellen wird künftig nicht mehr alles möglich sein, was aktuell möglich ist – schon alleine wegen Konflikten zur Barrierefreiheit. Und manche Orte sind sensibel, insbesondere die verschiedenen Plätze in der Innenstadt wie z.B. Rathausplatz, Adelhauser Kirchplatz und der Münsterplatz. Die alten Sondernutzungsrichtlinien hatten für diese Plätze daher mögliche Sondernutzungen eingeschränkt. Diese Einschränkungen wollte die Stadt vollkommen aufheben. Hier haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die alten Richtlinien weitergelten und die Stadt für diese Plätze konkrete Konzepte erarbeitet. Denn die Innenstadt braucht auch ruhigere Orte und Orte, an denen auch ohne Konsumzwang ein Verweilen möglich ist.

Was haben die Fraktionen sonst noch am Verwaltungsvorschlag noch geändert?

Neben weiteren Verbesserungen im Bereich Barrierefreiheit haben wir vor allem zwei Dinge durchgesetzt: Zum einen wollen wir ermöglichen, dass die Akteure in der Innenstadt künftig auch räumlich begrenzte Aktionen durchführen können. Damit wird ermöglicht, dass Handel und Gastronomie in einem Teilbereich der Innenstadt (z.B. Schneckenvorstadt) gemeinsam Aktionen vor ihren Geschäften machen können. Die Verwaltung hat das nur für innenstadtweite Aktionen ermöglicht und ansonsten festgelegt, dass nur wenige Aktionen – möglichst räumlich getrennt – laufen dürfen. 

Zum anderen haben wir die Regelung gekippt, dass in Gassen/Gehwegen mit geringem Fußgängerverkehr nur eine Gehwegbreite von 1,80 m zulässig ist. Das ist uns zu schwammig, denn Fußgängerströme ändern sich im Laufe der Zeit. Stattdessen gilt jetzt in der Regel 2,50 m. Aber die Richtlinien sind kein starres Regelwerk. Ausnahmen sind möglich und müssen in einer historischen Altstadt auch möglich sein. Künftig sind daher auch Ausnahmen an bestimmten Stellen möglich, wenn sich alle betroffenen Akteure darauf einigen. Wir hoffen darauf, dass hier gute Einigungen möglich sind. Wir auch der gemeinsame Antrag zur Änderungen der Regelungen im Dialog mit vielen Akteuren entstanden ist. (mehr dazu und vollständiger Antrag findet ihr hier)