Anfrage

Ausbau des Angebots von Sprachkursen für Frauen mit Kinderbetreuung?

Das Angebot von Sprachkursen für Frauen mit Kinderbetreuung in Freiburg ist zu gering. Das erschwert die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Gesellschaft. Die Förderung für Integrationskurse für Frauen wurde ab Mai 2025 auf Bundesebene gestrichen. Deswegen fragen wir zur Sitzung des Ausschusses für Migration und Integration am 05.12.2024 nach, in welchem Umfang die Integrationskurse von der Stadt aufgefangen werden können und welche bestehenden Strukturen dafür genutzt werden können.

Anfrage nach § 24 (4) GemO zum Ausschuss für Migration und Integration am 05.12.2024 zum Thema: Sprachkurse für Eltern und Frauen mit Kinderbetreuung

Sehr geehrter Oberbürgermeister Horn,

Mit dem Bericht zur Sprachförderung erwachsene Migrant_innen (MIA-24/002) wird deutlich, dass in Freiburg die Sprachkursangebote (Integrationskurse) für Frauen mit Kinderbetreuung zu gering sind. Nur ein Sprachkursanbieter bietet überhaupt Kurse für Frauen mit Kinderbetreuung an. Gleichberechtigte Teilhabe, wie sie im Leitbild Integration angestrebt wird, ist so für viele Frauen nicht möglich. Nachdem nun die Förderung der Integrationskurse für Frauen ab Mai 2025 auf Bundesebene gestrichen wurde, stellen wir folgende Fragen und bitten um eine mündliche Beantwortung im Ausschuss sowie eine und schriftliche Antwort im Nachhinein.

1. Wie positioniert sich hierzu die Stadt Freiburg?

2. In welchem Umfang können Integrationskurse, die ab Mai 2025 für Frauen wegfallen, finanziell aufgefangen werden?

3. Im Bericht zur Sprachförderung erwachsene Migrant_innen (MIA-24/002) werden unter „2.4 Weitere Zielgruppen“ – Frauen – nicht einmal erwähnt. Welche Möglichkeiten sieht das AMI hier aktiv zu werden und Sprachkursanbieter zu unterstützen und zu beraten?

4. Laut Abschlussbericht (MIA-22/001) zum Förderprogramm „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ von 2015 bis 2022 waren die Sprachkurse und die Arbeitsmarktintegration ein großer Erfolg. Im Fazit wird festgehalten, dass „das AMI die aufgebauten Kooperationsbezüge aufrechterhalten und die Erfahrungen aus dem Projekt für die konzeptionelle Weiterentwicklung der Arbeit im Kompetenzcenter Arbeitsmarktintegration für Zugewanderte nutzen {wird}“.
4.1. Welche Kooperationsbezüge sind das?
4.2. Welche Erfahrungen wurden genutzt?
4.3. Inwiefern können hier Netzwerkstrukturen, die damals aufgebaut wurden, genutzt werden, um Sprachkurse für Frauen mit Kinderbetreuung stärker zu fördern?

Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Karim Saleh, Stadtrat

Clara Wellhäußer, Stadträtin

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