Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes 24. Oktober 2017 Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO außerhalb von Sitzungen Sehr geehrter Oberbürgermeister Dr. Salomon, Am 1. Juli 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Die Zuständigkeit sowohl für die Anmeldung der Prostituierten als auch für die Erlaubniserteilung für Betreiberinnen und Betreiber sowie weitere Beratungsleistungen sollen – so die Homepage des Sozialministeriums – zum 1. November 2017 durch das Inkrafttreten des Landesausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz auf die Stadt- und Landkreise übertragen werden. Der Entwurf dieses Gesetzes liegt vor https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gegen_Gewalt_an_Frauen/ProstSchG-Entwurf-Ausfuehrungsgesetz-BW.pdf). Wir bitten daher um die Beantwortung der nachstehenden Fragen: Stadtrat Gerhard Frey (Bild: Britt Schilling) Stadträtin Nadyne Saint-Cast (Bild: Britt Schilling) Welche Zuständigkeiten werden auf die Stadt Freiburg übertragen? Welche Dienststellen innerhalb der Freiburger Stadtverwaltung werden diese Aufgaben übernehmen? Gibt es schon Überlegungen zu einer Verzahnung mit dem Projekt PINK? Wer wird zukünftig verantwortlich zeichnen für den „Runden Tisch Prostitution in Freiburg“? Welche finanziellen Auswirkungen wird die Übertragung von Zuständigkeiten auf die Stadt für den laufenden Doppelhaushalt und darüberhinaus haben? Ist eine vollständige Übernahme eventueller Kosten durch Land bzw. Bund gegeben? Der Entwurf des Ausführungsgesetzes siedelt die Zuständigkeit der gesundheitlichen Beratung im Stadtkreis Freiburg beim Landratsamt des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald an. Wie ist die Verzahnung der unterschiedlichen Aufgaben und Angebote nach ProstSchutzG gegeben zwischen Stadt Freiburg und dem Landratsamt gegeben? Welche Auswirkungen hat die Zuständigkeit der gesundheitlichen Beratung auf die Finanzierung anderer Beratungsangebote in Freiburg? Mit freundlichen Grüßen Gerhard Frey stellv. Fraktionsvorsitzender Nadyne Saint-Cast stellv. Fraktionsvorsitzende
Anfrage Außenflächen der Hallenbäder als Freiflächen? 20. November 202421. November 2024 Im Frühjahr 2021, während der Pandemie, hat unsere Fraktion bereits einmal die Nutzung der Außenflächen der Hallenbäder als öffentliche Freiflächen vorgeschlagen. Damals wurde dies u.a. wegen der Sicherheits- und Hygiene- vorschriften. Mit einer neuen Anfrage greifen wir das Thema jetzt wieder auf. Wir fragen nach, inwiefern die Außenflächen des Westbads, aber auch die Außenflächen der anderen Freibäder öffentlich nutzbar sind.
Interfraktionelle Anfrage Wie steht es um den Sanierungsbedarf in den städtischen Sporthallen? 19. November 202421. November 2024 In den städtischen Sporthallen ist ein Sanierungsstau entstanden. Die Zufriedenheit mit der aktuellen Sportstättensituation wird von den befragten Sportvereinen mit der Note 3,7 eher als unterdurchschnittlich bewertet. Deswegen fragen wir in einer interfraktionellen Anfrage nach, wie sich der Zustand der Hallen seit 2016 entwickelt hat und welche Mittel im aktuellen Haushalt für eine Sanierung vorgesehen sind.