Zweckentfremdung besser bekämpfen! 3. Juli 201826. Juli 2021 In Freiburg fehlt es an Wohnraum. Auch deshalb hat die Stadt als erste in Baden-Württemberg eine Zweckentfremdungssatzung beschlossen. Die geplante Verlängerung des Landesgesetzes gibt die Möglichkeit Lücken zu schliessen, z.B. AirBnB betreffend. Wir fragen deshalb bei der Stadtverwaltung nach. Fraktionsanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zur Sitzung des Hauptausschusses am 03.07.2018 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, auf der Tagesordnung des Hauptausschusses am 3.7.18 steht die Drucksache G-18/148 – Bericht zur bisherigen Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots sowie Grundsatzbeschluss zu dessen Verlängerung – zur Vorberatung der Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung am 10.07.18. Bei der Vorberatung im gemeinderätlichen Bauausschuss am 27.06.18 wurde von Bauausschussmitgliedern der grünen Gemeinderatsfraktion nachgefragt, welche Verbesserungsvorschläge aus der nunmehr über vierjährigen Verwaltungsvollzugspraxis bei der Stadt Freiburg vorliegen, die ggfs. bei der anstehenden Verlängerung/Novellierung des zugrunde liegenden Landesgesetzes (ZwEWG) Berücksichtigung finden sollten. Derartige Vorschläge scheinen durchaus vorzuliegen, wurden jedoch seitens der Verwaltung nicht näher spezifiziert – bis auf die altbekannte Kritik an der vom VGH festgestellten Tatsache, dass die Freiburger Verordnung nicht auf Ferienwohnungen sowie Wohnungsleerstände anzuwenden sei, die schon vor Inkrafttreten der Satzung am 01.02.2014 bestanden hätten. Vielmehr wurde eine erneute Befassung der Gremien nach der Sommerpause zugesagt. Der heutigen BZ-Berichterstattung zum Thema Ferienwohnungen (v.a. zu entsprechenden Angeboten der Unterkunftvermittlungs-Plattform Airbnb) ist zu entnehmen, dass die Stadt Freiburg – mangels hinreichender eigener Erkenntnisse über das Ausmaß der legalen oder illegalen Vermietungen von Ferienwohnungen – gerne bestimmte Meldepflichten für Vermieter von Ferienwohnungen einführen würde, eine Umsetzung jedoch am zuständigen Landesgesetzgeber scheitere. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat lt. Pressemitteilung vom 22.6.18 im Landeskabinett eine Verlängerung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes gutgeheißen und strebt nach einer Verbändeanhörung einen entsprechenden Landtagsbeschluss an. Es wäre deshalb sinnvoll, dass der Freiburger Gemeinderat die sich aus der bisherigen Freiburger Vollzugspraxis ergebenden Forderungen an den Gesetzgeber für ein wirkungsvolleres Vorgehen gegen Zweckentfremdung von Wohnraum – v.a. durch Umwandlung in Ferienwohnungen und Leerstehenlassen von Wohnraum – zeitnah an Landesregierung und Landtag in Stuttgart übermittelt. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung nachfolgender Fragen: I. Welche konkreten Forderungen für eine umsetzungsorientierte, praxistaugliche und zielsichere Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotes haben sich aus der mehr als vierjährigen Vollzugspraxis bei der Freiburger Baurechtsbehörde ergeben? Wurden derartige Forderungen bereits verwaltungsintern an die Landesregierung adressiert und mit welchem Ergebnis? Wann ist der geeignete Zeitpunkt, diese Forderungen durch einen politischen Beschluss des Freiburger Gemeinderates rechtzeitig in die Anhörungen sowie die Beratungen des Landtags einzubringen? Sollte dies bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 10.07.2018 erforderlich sein, wäre die Verwaltung in der Lage, diese Forderungen im Rahmen einer Ergänzungsdrucksache rechtzeitig zur Verabschiedung durch den Gemeinderat vorzulegen? II. Ist gewährleistet, dass für (legal betriebene) Ferienwohnungen die Freiburger Übernachtungsteuer von 5% sowie ggfs. Gewerbesteuer abgeführt wird? Welche quantitativen Aussagen können hierzu vorgelegt werden? In wie vielen Fällen wurden bislang Bußgelder für illegale Ferienwohnungen verhängt und um welche konkreten Summen handelte es sich dabei im jeweiligen Einzelfall? Werden solche „erfolgreichen“ Bußgeldverfahren anonymisiert zum Zwecke der Prävention öffentlich bekannt gemacht? Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn, Stadtverwaltung und Gemeinderat sind sich sicherlich darin einig, dass angesichts der sehr angespannten Freiburger Wohnungssituation auch bei der Wohnungsbestandssicherung alles getan werden muss, um eine Verringerung v.a. bezahlbaren Wohnraums zu verhindern – beispielsweise infolge einer zunehmender Umwandlung in bzw. Nutzung als Ferienwohnungen und eines nicht nur kurzfristigen Leerstehenlassens von Wohnraum. Sollten hierzu auf Landesebene entsprechende Gesetzesanpassungen erforderlich sein, muss der Freiburger Gemeinderat derartige Änderungen frühzeitig und in deutlicher Form einfordern. Mit freundlichen Grüßen gez. Maria Viethen Fraktionsvorsitzende Eckart Friebis Fraktionsgeschäftsführer & Stadtrat Nachricht hiervon dem Baudezernat, dem Baurechtsamt, den Fraktionen sowie den lokalen Medien
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Rede „Gesamtkonzept Stühlinger Kirchplatz“ 10. Dezember 202412. Dezember 2024 Rede zu TOP 10 der Sitzung des Gemeinderates am 10.12.2024: „Vielfalt, Miteinander, Respekt und Sicherheit – Sozio-kulturelles und integratives Gesamtkonzept für den Stühlinger Kirchplatz“ (G-24/039) Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,sehr geehrter […]