Auf städtischen Flächen: Pestizidverbot!

Unser Vorschlag, Pestizide auch auf verpachteten Flächen der Stadt zu verbieten, hat Wellen geschlagen. „Grüne fordern Todesstoß für Freiburger Landwirte“ hieß es – das stimmt natürlich nicht! Denn Landwirte können durchaus ökologisch statt konventionell wirtschaften und so auf Pestizide verzichten. Dass wir – in der ersten Antragsversion – eine zu knappe Übergangsfrist gefordert haben, war ungeschickt. Das haben wir korrigiert. Aber Politik muss Rahmenbedingungen vorgeben. Ohne entschiedene Zielvorgaben durch die Politik wird sich zu wenig tun – das gilt für den Pestizideinsatz in der Landwirtschaft genauso wie für Dieselabgase.

2017 haben wir beantragt, das Thema Biodiversität und Insektensterben auf die Tagesordnung des Freiburger Gemeinderats zu setzen. Die schädlichen Auswirkungen von Pestizideinsatz in der Landwirtschaft sind schon lange bekannt, aktueller Anlass für uns waren die dramatischen Nachrichten über das Insekten- und Bienensterben. 

Grüne greifen Forderungen der Umweltverbände auf

Im Dezember 2017 hat uns der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg zu unserem Biodiversitäts-Vorstoß geschrieben und dort zahlreiche Vorschläge gemacht, welche Maßnahmen seitens der Stadt Freiburg erfolgen könnten, um gegen Bienen- und Insektensterben und für den Erhalt der biologischen Vielfalt aktiv zu werden. Unterzeichnet war das Schreiben von zahlreichen Naturschutzverbänden der Region, unter anderem auch dem NABU Freiburg. Eine der Forderungen war:

Zahlreiche Forderungen des Schreibens hat die Stadt Freiburg selbst aufgegriffen, das Pestizidverbot haben wir Grüne – neben anderen Maßnahmen – zusätzlich beantragt. Dabei haben wir eine zu kurze Frist angesetzt. Aufgrund der kritischen Rückmeldungen von Landwirtschaft und NABU haben wir den Antrag daher modifiziert. Ein Pestizidanwendungsverbot soll nun in bestehenden Verträgen erst zum 01.11.2023, also in fünfeinviertel Jahren erfolgen! Genügend Zeit für eine Umstellung, die normalerweise in zwei, maximal drei Jahren erfolgt. Und die Auflagen beim Neuabschluss von Verträgen sollten explizit nicht für Neuabschlüsse in Verbindung mit Ersatzflächen für die Dietenbachbebauung oder vergleichbare Fälle gelten.

Absetzung des Antrags aus formalen Gründen

Nicht die grüne Fraktion hat eine Absetzung des Tagesordnungspunktes im Gemeinderat gefordert oder veranlasst, dies war ein rein formeller Vorgang seitens der Stadtverwaltung, die darauf hinwies, dass eine solche Erweiterung der Drucksache – wie durch die Anträge der GRÜNEN Ziffer 2.1. und 2.2. – zwingend einer erneuten vorherigen Vorberatung in den Ortschaftsräten bedürfe. Eine direkte Beschlussfassung sei deshalb formal unzulässig und der TOP werde von der Tagesordnung genommen. Wir hoffen, dass das wir mit unserem Antrag im Herbst bei der Neubefassung eine deutliche Mehrheit bekommen.

Verwundert waren wir über die Reaktion des hiesigen NABU auf unseren Antrag. Der NABU hatte ja im Dezember noch oben zitierten Brief des Landesnaturschutzverbandes mitunterzeichnet. Warum derselbe NABU nun gemeinsam mit der konventionellen Landwirtschaft für die Duldung eines weiteren Pestizideinsatzes eintritt, verstehen wir nicht.

Denn auch der NABU Baden-Württemberg hat mit seinem Pestizidbericht für das Land im März 2018 gefordert, dass das Land eine Vorbildfunktion einnimmt und bei der Verpachtung landeseigener Flächen den Ausstieg aus dem Einsatz von Pestiziden einleitet.

Ebenso hat der BUND in vielen Publikationen einen umgehenden Pestizidverzicht in der Landwirtschaft gefordert – und sogar Musteranträge für entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse ins Netz gestellt.

Andere Städte machen noch schärfere Auflagen

Aktuell wird in vielen Städten und Gemeinden diskutiert, was kommunal gegen das Insektensterben getan werden kann. So hat beispielsweise der Stuttgarter Gemeinderat am 28.6. beschlossen:

„Bestehende Pachtverträge werden spätestens im Jahr 2022 fristgerecht zum Ende des Jahres gekündigt und können dann mit dem Verbot der Verwendung von Glyphosat neu abgeschlossen werden. Bei einem Pächterwechsel wird das Verbot der Verwendung von Glyphosat bereits heute festgeschrieben.“

Das sind noch schärfere Auflagen als die von uns geforderten! Denn die von uns vorgeschlagene Fristen sind länger. Aber es gilt weiterhin nicht nur bei Themen wie Pestiziden oder Dieselabgasen: Die Politik muss die Rahmenbedingungen vorgeben, zugegebenermaßen ausreichend langfristig, damit sich die Akteure umstellen können. Ohne entschiedene Zielvorgaben durch die Politik wird sich rein gar nichts tun.