FAQ

Fragen und Antworten: Kleineschholz

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans, der Verabschiedung des Bebauungsplans und der Vorbereitung der Konzeptvergabe hat der Gemeinderat das Baugebiet Kleineschholz endgültig auf den Weg gebracht. Maria Viethen hat in ihrer Rede ausgeführt, wieso Kleineschholz ein tolles urbanes Gebiet wird. Auf der städtischen Website zum Quartier gibt es ausführliche Informationen, ergänzend gehen wir hier auf die wichtigsten politischen Fragen rund um Kleineschholz ein.

Was ist das Besondere am Baugebiet Kleineschholz?

Kleineschholz ist ein gelungenes Beispiel für Innenentwicklung: Es entstehen 500 neue Wohnungen mitten im Stühlinger, ohne Durchgangsstraße und dennoch bestens verkehrlich angebunden und mit einem großen Park in unmittelbarer Nähe. Nahwärme, Solaranlagen und begrünte Dächer stehen für Klimafreundlichkeit.

Und durch mindestens 50% geförderte Mietwohnungen, Wohnraum für Mitarbeitende, Alleinerziehende und Senior*innen sowie sozialpädagogisch begleitete Wohnkonzepte wird Kleineschholz auch ein soziales Vorzeigequartier. Denn für uns ist klar: Wohnen ist mehr als nur ein Dach über dem Kopf!

Aus Grüner Sicht ist erfreulich, dass die sozialen und ökologischen Forderungen, die wir in den letzten Jahren in Anträgen und Reden eingebracht haben, sich im wesentlichen in den Plänen der Verwaltung wiederfinden.

Wo liegen die Herausforderungen und wie geht man damit um?

Gestiegene Zinsen und Baukosten machen Bauvorhaben bundesweit stark zu schaffen. Da der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in unserer Stadt nach wie vor hoch ist, setzen wir alles daran, um das Quartier Kleineschholz dennoch an den Start zu bringen. Dazu gehört neben Zuschüssen von Bund (Verbilligungsrichtlinie der BImA für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus) und Land (Landeswohnraumförderung) auch eine zusätzliche finanzielle Förderung der Stadt für günstige Mietwohnungen und Kleingewerbe. Auch durch die Entkopplung von Wohnen und Parken durch eine Quartiersgarage werden die Wohnkosten reduziert.

An wen werden die Grundstücke vergeben?

Die Grundstücke werden nicht an die Höchstbietenden vergeben. Stattdessen sollen sich in einem kreativen Prozess die besten Ideen durchsetzen. Dazu dient eine Konzeptvergabe, bei der Qualität vor Preis rangiert und deren Fokus nicht einzelne Bauprojekte sondern ein gelungenes, lebenswertes Quartier ist.

Im Rahmen der Vergabe gibt es eine wichtige Vorgabe: Damit die Mieten langfristig bezahlbar bleiben, sollen ausschließlich die Freiburger Stadtbau, Genossenschaften, Mietshäusersyndikat-Projekte und andere gemeinwohlorientierte Gruppen zum Zug kommen – oder wie die Badische Zeitung titelt: „Baulöwen müssen im Freiburger Neubaugebiet Kleineschholz draußen bleiben“.

Wie werden die Grundstücke vergeben?

Entgegen der ursprünglichen Planungen wird es zusätzlich zur Vergabe im Erbbaurecht auch die Möglichkeit geben, Grundstücke zu kaufen. Dafür gibt es zwei Gründe: zum Einen sorgen die gestiegenen Baukosten und Zinsen für höhere Finanzierungskosten bei den Bauwilligen, zum anderen hätte die Stadt bei einer Vergabe im Erbbaurecht eine Liquiditätslücke (laufende Erbbauzinszahlungen statt einmaliger Grundstückserlös), die sich im Rahmen der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nicht schließen lässt.

Um diese beiden Probleme zu lösen und gleichzeitig eine aktive Liegenschaftspolitik aufrecht zu erhalten, ist die Vergabe entweder im Ablösemodell (einmalige Ablösung des Erbbauzinses über die Laufzeit) oder durch Verkauf mit einem erbbaurechtsähnlichen Wiederkaufsrecht vorgesehen. Das ist ein pragmatischer Weg, um einerseits die bodenpolitischen Ziele weiter zu verfolgen und andererseits die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum zu ermöglichen.

Verkauf von Grundstücken – wie passt das zur Erbbaurechtspolitik?

Vorab: Das Vorgehen steht im Einklang mit dem Beschluss von 2018, der vorsieht Grundstücke „vorrangig im Erbbaurecht zu vergeben und nur in begründeten Ausnahmefällen zu verkaufen.“ Wie oben geschildert handelt es sich bei der Entwicklungsmaßnahme um einen gut begründeten Ausnahmefall.

Maria Viethen bezeichnet dies in ihrer Rede als „einen kleinen Wermutstropfen“ mit dem sie aber leben könne. Denn es geht uns nicht um die Instrumente, sondern um die Ziele der städtischen Bodenpolitik: Weniger Spekulation mit Grundstücken, lange Bindungsfristen für Sozialwohnungen und langfristiger planerischer Einfluss. Diese Ziele werden bei Kleineschholz konsequent verfolgt. So wird beispielsweise die Bodenspekulation schon dadurch effektiv eingeschränkt, dass nur gemeinwohlorientierte Gruppen bauen dürfen.

Darüber hinaus halten wir den angestimmten Abgesang auf das Erbbaurecht nicht nur für verfrüht, sondern auch für falsch. Wir können nach wie vor nicht nachvollziehen, wieso ausgerechnet bürgerliche Fraktionen eine vorausschauende Liegenschaftspolitik, wie sie beispielsweise Kirchen und Stiftungen seit Jahrhunderten erfolgreich betreiben, beenden wollen. Denn der Verkauf von Grundstücken um einmalige Einnahmen zu generieren ist das Gegenteil von nachhaltiger Finanzpolitik.