Antrag

Bauland aktivieren!

Die Grundsteuerreform sorgt für Diskussionen. Wir setzen uns dafür ein, dass das Versprechen der Aufkommensneutralität eingehalten und die Grundsteuerreform nicht für eine generelle Erhöhung der Grundsteuer genutzt wird. Eine Beschlussvorlage mit entsprechendem Hebesatz will die Stadtverwaltung im Herbst vorlegen. Keine Beachtung fand bislang die neue Grundsteuer C – daher haben wir gemeinsam mit anderen Fraktionen die Stadtverwaltung beauftragt, einen Vorschlag zur Einführung der Grundsteuer C vorzulegen.

G-24/081 Information zum Sachstand GrundsteuerErgänzungsantrag zu TOP 5 der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2024

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir beantragen, die Drucksache G-24/081 um folgenden Beschlussantrag zu ergänzen:

„Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, mit der Einbringung der Beschlussvorlage zur Grundsteuer A und B auch einen Vorschlag zur Einführung der Grundsteuer C vorzulegen.“

Begründung:

Die Informationsvorlage geht auf die Grundsteuer A und B ein, nicht jedoch auf die Grundsteuer C. Das Land hat im Zuge der Grundsteuerreform die Möglichkeit eröffnet, ab 01.01.2025 für unbebaute baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzusetzen (§ 50a LGrStG). Indem Grundstücksspekulation verteuert und damit ein finanzieller Anreiz geschaffen wird, auf baureifen Grundstücken Wohnraum zu schaffen, kann Bauland aktiviert werden. Dies entspricht langjährigen Forderungen des Städtetages und sollte daher auch in unserer Stadt aufgegriffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Hehn & Dr. Jonathan Ben-Shlomo, Fraktion GRÜNE

Gregor Mohlberg, Lina Wiemer-Cialowicz & Irene Vogel, Fraktion Eine Stadt für Alle

Julia Söhne & Ludwig Striet, Fraktion SPD/Kulturliste

Simon Waldenspuhl, Fraktion JUPI

Antrag als PDF