Nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind auch kommunale Unternehmen und Eigenbetriebe verpflichtet, bis zum 05.12.2015 sog. Energieaudits nach DIN-Norm EN 16247 durchzuführen. Damit sollen v.a. die energetische Situation der Betriebe analysiert und bewertet, Effizienzmaßnahmen vorgeschlagen und in der Folge der Energieverbrauch gesenkt werden.
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