Am 1. Juli 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Die Zuständigkeit sowohl für die Anmeldung der Prostituierten als auch für die Erlaubniserteilung für Betreiberinnen und Betreiber sowie weitere Beratungsleistungen sollen – so die Homepage des Sozialministeriums – zum 1. November 2017 durch das Inkrafttreten des Landesausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz auf die Stadt- und Landkreise übertragen werden. Wir fragen nach, wie das in Freiburg umgesetzt werden soll.
Anfragen
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