Im Zusammenhang mit geplanten privaten Schiedsgerichten sowie der Festschreibung unumkehrbarer Prozesse (Standstill- und Ratchetklauseln) befördern diese Vertragsentwürfe gezielt einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und so den Abbau demokratischer Willensbildung. Ziel ist u.a. die Beförderung von Privatisierung kommunaler Daseinsvorsorge.