Die novellierte Straßenverkehrsordnung macht es seit kurzem einfacher, Tempo 30 in der Umgebung sensibler sozialer Einrichtungen wie z.B. Kindergärten und Schulen anzuordnen. Bislang war dies entlang von Straßen mit Tempo 50 fast ein Ding der Unmöglichkeit. Wie und wo die neue Rechtslage bei den mehreren Hundert Freiburger Sozialeinrichtungen konkret angewendet werden kann, ist Gegenstand einer aktuellen Anfrage der Grünen Fraktion.