Freiburg setzt als erste Stadt in Baden-Württemberg die Möglichkeiten der neuen Landesbauordnung um. Diese ermöglicht ein Absenken des Stellplatzschlüssels durch eine städtische Satzung. Bislang musste für eine Wohnung ein Stellplatz nachgewiesen werden. Dank der neuen Satzung sinkt unter bestimmten Voraussetzungen dieser Stellplatzschlüssel für neugebaute Wohnungen von 1,0 auf bis zu 0,5. Voraussetzung ist unter anderem, dass eine Stadtbahnhaltestelle fußläufig nicht mehr als 400 Meter entfernt ist.